Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der
IVK Versicherungskonzepte
Onlineabschluss und Einzelmaklervertrag
Im übrigen gelten immer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die IVK Versicherungskonzepte (Versicherungsmakler gemäß §34 d GewO), Alte Breite 22, 34128 Kassel, wird beauftragt für den Antragsteller bzw. Onlinenutzer den Deckungsauftrag entgegen zu nehmen und den Versicherungsschutz bei einer Versicherungsgesellschaft ihrer Wahl zu den vom Antragsteller bzw. Onlinenutzer beantragten Konditionen einzudecken.
Die IVK ist ein unabhängiger Versicherungsvermittler. Sie ist weder direkt noch indirekt an einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften beteiligt und steht wirtschaftlich auf der Seite des Auftraggebers, dessen Interessen die IVK wahrzunehmen hat.

In jedem Fall bedarf der Versicherungsschutz der Bestätigung durch den Versicherer. Vorläufige Versicherungsdeckung wird ausschließlich vom Versicherer erteilt und bestätigt.

Die in unseren Angeboten genannten Daten und Tarifinformationen stammen ausschließlich von den Versicherungsgesellschaften bzw. Konzeptmaklern ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Eine Garantie für die Richtigkeit von Berechnung/en kann nicht abgegeben werden. Die Informationen und Angebote auf unseren Seiten verstehen sich nicht als Beratungsleistung oder ähnliches. Die Angebote sind freibleibend und völlig unverbindlich.

Unsere Internetangebote bieten Ihnen eine unverbindliche Darstellung von Informationen und Angeboten und können in keinem Fall im Zusammenhang mit Abschluss eines Vertrages oder einer sonstigen Vereinbarung geltend gemacht werden. Maßgebend und rechtsverbindlich für alle Angebote sind allein die gültigen Tarife, Bedingungen und sonstigen Erklärungen, die im Einzelfall dem zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer geschlossenen Vertrag zugrunde liegen. Diese können von unseren Angaben abweichen.

2. Betreuungs- /Versicherungsmaklervertrag

Sobald bei der IVK ein Antrag/Angebot/Deckungsauftrag eingeht, gilt ab Eingangsdatum mit dem Antragsteller/Versicherungsnehmer folgender Einzelmaklervertrag vereinbart:

Die IVK ist für die Dauer dieser Vereinbarung berechtigt und verpflichtet, die beantragten Versicherungen, und auch nur diese, zu betreuen und zu verwalten. Ist ein Versicherungsvertrag um zu decken oder zu kündigen, wird der Antragsteller/Versicherungsnehmer informiert. Die IVK wird bei der Meldung von Versicherungs-Schadenfällen mitwirken. Eine Leistungsvergütung erhält die IVK ausschließlich von den Versicherungsunternehmen. Die Haftung des Maklers ist im Falle fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf die Summe begrenzt, die jeweils im Rahmen der Pflichtversicherung für Versicherungsvermittler vom Gesetzgeber vorgegeben wird. Bis zum 15.01.2013 (nächster Anpassungszeitpunkt) ist die Haftung der Höhe nach insoweit auf einen Betrag in Höhe von 1.130.000 EUR je Schadensfall begrenzt. Die jährliche Gesamtleistung für Vermögensschaden beträgt 1.700.000 EUR. Grundlage hierfür ist § 34 d Abs. 2 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 9 der Versicherungsvermittlerverordnung. Der Makler verpflichtet sich für die Dauer seiner Tätigkeit die Pflichtversicherung aufrecht zu erhalten. Für die Erfüllung von Nebenleistungen (auch von Erfüllungsgehilfen) ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden beachtet. Soweit es erforderlich ist, Versicherungsschutz zu beschaffen und die Verträge durchzuführen, wird die IVK Daten speichern, an Versicherer übermitteln bzw. löschen und ändern.

2.1 Kündigungsfristen

Die Zusammenarbeit zwischen der IVK und dem Antragsteller/Versicherungsnehmer kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder Angabe eines Grundes beendet werden. Wird ein anderer Versicherungsmakler beauftragt oder werden an bestehenden Versicherungsverträgen vom Antragsteller/Versicherungsnehmer selbst Änderungen durchgeführt, muss die IVK darüber informiert werden. Bei Kündigungen von Versicherungsverträgen sind die Fristen der jeweiligen Versicherungspolicen einzuhalten.

3. Versicherungsbeginn/Antragsangabe

Der Versicherungsschutz beginnt erst mit der rechtsverbindlichen Bestätigung durch die Versicherungsgesellschaft.

Insbesondere falsche oder unvollständige Angaben in den Anträgen bzw. bei der Anforderung von Angeboten Ihrerseits, gefährden Ihren Versicherungsschutz! Daraus können keine Haftungsansprüche gegenüber der IVK abgeleitet werden. Schadensersatzansprüche die daraus resultieren, dass die Versicherungsgesellschaft den Vertrag nicht annimmt, sind ausgeschlossen.

4. Vorvertragliche Anzeigepflicht nach §§ 19ff. VVG

Sie haben uns als Versicherungsmakler und der Versicherung bis zur Abgabe der Vertragserklärung die Ihnen bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss der Versicherung, den Vertrag mit Ihnen und dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen wir schriftlich oder in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Dies gilt nicht nur, wenn Sie den Antrag/Onlineantrag selbst ausfüllen, sondern auch dann, wenn ein Dritter in Ihrem Namen den Antrag/Onlineantrag ausfüllt. Verletzen Sie diese Anzeigepflicht, so kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. In diesem Fall hat die Versicherung das Recht den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und das Kündigungsrecht sind ausgeschlossen, wenn die Versicherung den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf das Verlangen der Versicherung rückwirkend – bei einer von Ihnen nicht zu vertretenden Pflichtverletzung auf die  laufende Versicherungsperiode – Vertragsbestandteil.

5. Beratungs- und Dokumentationsverzicht

Kundenwunsch:
Der Kunde/die Kundin wünscht ausdrücklich die beantragte Versicherung mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet.

Der Kunde/die Kundin ist darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

 

Ergänzende Mitteilungen
  1. Die IVK hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
     
  2. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an der IVK.
     
  3. Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung
    • Versicherungsombudsmann e.V., www.versicherungsombudsmann.de
       
    • Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
      www.pkv-ombudsmann.de
    • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
      Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de

6. Einwilligung in die Datenerhebung:

Der Auftraggeber willigt darin ein, dass seine Daten, Personalien und Kontoverbindungen vom Makler zum Zweck der Kundenbetreuung gespeichert werden. Der Makler darf die so überlassenen Daten verwenden um den Kunden weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten, kontaktieren um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. Ferner ist es dem Makler gestattet, sämtliche Kundendaten auch an Tochterunternehmen oder Kooperationspartner zur weiteren Verwendung, Verarbeitung und Speicherung weiterzugeben. Der Auftraggeber willigt ein, dass die dem Makler überlassenen Daten auch für die vereinbarte Erteilung von Untervollmachten an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichteter Personenkreise (z. B. Rechtsanwälte) und an mit der Vermittlung und Betreuung befasste Personen und Unternehmen im Rahmen der zu beauftragenden Interessenwahrnehmung des Auftraggebers weitergegeben werden dürfen. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass der Makler die überlassenen Daten an Versicherer zur Erstellung individueller Versicherungsangebote weitergibt. Entschließt sich der Auftraggeber zum Abschluss eines Versicherungsvertrages, so gelten bezüglich der Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner Daten gegenüber dem Versicherer ausschließlich die Bestimmungen des Versicherungsvertrages und -antrages inkl. der darin enthaltenen Datenschutzklausel. Diese Einwilligung zur Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten kann dem Makler jederzeit und unabhängig von dem restlichen Vertrag entzogen werden.

7. Verweise und Links:

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde.

8. Schlussbestimmung:

Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat durch eine Regelung zu erfolgen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Sofern der Vertragspartner ein Kaufmann gemäß Handelsgesetzbuch ist, wird als Gerichtsstand Kassel vereinbart.

Für den Antragsteller/ Onlinenutzer werden unsererseits keine Gebühren oder ähnliches erhoben.

Impressum

IVK Versicherungskonzepte
Versicherungsmakler gemäß § 34 d GewO
Alte Breite 22
D-34128 Kassel

Betriebsart: Versicherungsmakler

Keine Umsatzsteuer-Identnummer, da nur umsatzsteuerfreie Erlöse

Telefon: 0561-1322-3
Telefax: 0561-1534-3
Email: info@ivkfinanz.de
Email: info@hufundpfote.de

Inhaber/Geschäftsleitung: Andreas Stummer - Versicherungsmakler - Versicherungsfachmann BWV

Zuständige Handelskammer:

IHK Kassel
Kurfürstenstrasse 9
34117 Kassel
Telefon: 0561-7891-0
Telefax: 0561-7891-290
Vermittlerregisternummer: D-C7HR-QEV22-83
Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite www.vermittlerregister.info überprüfen.

Hier finden Sie unsere AGB´s

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