Zur Tierliebe die finanzielle Sicherheit
Pferdelebensversicherung - Pferdeleibesfruchtversicherung



Pferde Lebensversicherung - weil das Leben Ihres Pferdes kostbar ist! Vor einem möglichen Verlust des Tieres können natürlich auch wir Sie nicht schützen. Unabhängig davon, stellt jedoch auch der Tod oder die Unbrauchbarkeit des Pferdes einen erheblichen finanziellen Schaden dar, den es abzusichern gilt.

Wer mit Pferden umgeht, weiss wie nah Freund und Leid beieinander liegen. Kaum ein Pferdebesitzer, der nicht nachempfinden kann was es heisst, wochenlang ein krankes Pferd zu pflegen oder im schlimmsten Fall ein Pferd ganz zu verlieren. Neben den emotionalen Belastungen die dabei auftreten kommen oft finanzielle Probleme hinzu die Sorgen bereiten und Handlungsgrenzen setzen.

Stirbt das Pferd ist das für den Besitzer ein harter Schlag. Auch wenn Krankheit oder Unfall aus dem Reit- ein Wiesenpferd macht, ist guter Rat teuer. Wohl dem, der dann auf eine Pferdelebensversicherung der IVK zurückgreifen kann, in der dauernde Unbrauchbarkeit des Pferdes gleich mitversichert ist.



Pferdelebensversicherung
Leistungsübersicht:

  • 80 % Entschädigung bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall. Außerdem sind mitversichert: Transporte innerhalb der EU, Brand- und Blitzschlagschäden sowie Diebstahl.


  • 80 % Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit (zum versicherten Verwendungszweck) durch Krankheit oder Unfall


  • Mitversichert ist auch die dauernde Unbrauchbarkeit für die Zucht (Sterilität).


  • Für Pferde ab dem 9. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr oder bei Versicherungssummen über 25.000 Euro betragen die Leistungen 70 %.


  • Jungtier-Rabatt

    Bei einer Versicherungssumme bis zu 5.000,- Euro gewährt man Ihnen:

    25 % Beitragsnachlass für Fohlen, Jährlinge und 2-jährige Pferde

    10 % Beitragsnachlass für 3-, 4- und 5-jährige Pferde jeweils für die gesamte Laufzeit!

  • Pferdehalter-Notruf inklusive:
    Immer wissen wo es schnell Hilfe gibt!
    Pferdehalter-Notruf mit 24-Stunden-Rufbereitschaft - der kostenlose Service für alle TOP Versicherten. Im Notfall benennt Ihnen die Uelzener Versicherung dienstbereite Tierärzte und Tierkliniken in Ihrer Nähe.
  • Es werden lediglich Telefongebühren Ihres Anbieters in Rechnung gestellt.
In die Pferdelebensversicherung können Pferde ab dem 8. Lebenstag an bis 11 Jahren aufgenommen werden. (Alter bei Vertragsbeginn max. 10 Jahre und 364 Tage)
 
Wie alt ist das Pferd eigentlich?
 
 
 
Pferdeleibesfruchtversicherung
Leistungsübersicht:


Ein neues Pferdeleben ist immer etwas Aufregendes. Doch gerade vor, während und nach der Geburt ist für Fohlen die Zeit, wo sie am gefährdetsten sind. Deshalb gibt es die Pferdeleibesfruchtversicherung, bei der der Versicherungsschutz bereits ab der Geburt beginnt.

dDer Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt (entscheidend ist der Eingang der Vertragserklärung). Bitte den Versicherungsschutz spätestens einen Monat vor der Geburt beantragen.

Je nach Wunsch beträgt die Versicherungssumme für das ungeborene Fohlen 1.500 EUR oder 2.000 EUR. Die Entschädigung beträgt:

  • ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall........... 50%


  • ab dem 29. Tag nach der Geburt für Schäden durch Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und Diebstahl ..........80%

Nach der Geburt des Fohlens oder nach Ablauf der Pferdeleibesfruchtversicherung (nach dem 29. Tag nach der Geburt) kann die Versicherungssumme für das Fohlen über die Pferdelebensversicherung - mit dem entsprechenden Jungtier-Rabatt für Fohlen, erhöht werden. Zur Änderung der Versicherungssumme setzen Sie sich dann bitte mit uns in Verbindung.

Gesundheitsfragen:

Wie bei einer Lebensversicherung üblich, sind auch für das Pferd verschiedene Gesundheitsfragen zu beantworten:
Bestehen Missbildungen, Fehler oder Mängel?
War oder ist das Pferd erkrankt oder in tierärztlicher Behandlung?

Was kostet die Pferde-Lebensversicherung / Leibesfruchtversicherung?

Versicherungssumme Euro Monatsbeitrag EUR
Pferdelebensversicherung* **
Leibesfruchtversicherung Einmalbeitrag EUR im 1. Versicherungsjahr
1.500,-
  7,83
142,80
2.000,-
10,02
214,20
3.000,-
17,22
 
4.000,-
25,06
 
5.000,-
34,44
 
6.000,-
43,84
 
7.000,-
54,81
 
10.000,-
93,94
 
15.000,-
169,10
 
 
Versicherungssumme Euro Monatsbeitrag EUR
Pferdelebensversicherung* ** mit 25% Jungtierrabatt für Fohlen, Jährlinge und 2-jährige Pferde 
Monatsbeitrag EUR
Pferdelebensversicherung* ** mit 10% Jungtierrabatt für 3-, 4- und 5-jährige Pferde  
1.500,-
  5,88
   7,04
2.000,-
  7,51
   9,02
3.000,-
12,92
 15,49
4.000,-
18,79
 22,54
5.000,-
25,83
 31,01


** Monatsbeiträge inklusive 19% Versicherungssteuer, bei 10-jähriger Vertragslaufzeit
* Beispiel ohne Abzug eines evtl. Jungtierrabattes (minus 25% für bis zu 2-jährige Pferde, minus 10% für 3 - 5 jährige Pferde in der Pferdelebensversicherung für die gesamte Laufzeit).

Vertragslaufzeit: 10 Jahre (20% Laufzeitrabatt)
Vertragslaufzeit: 5 Jahre (10% Laufzeitrabatt)
Vertragslaufzeit:1 Jahr   (ohne Laufzeitrabatt)

Hinweis: Wird das Pferd während der Vertragslaufzeit weiterverkauft, abgegeben oder verstirbt das Pferd, so erlischt der Versicherungsschutz automatisch.

Ihre Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung

Jede erhebliche Störung im Allgemeinbefinden des Pferdes die es erforderlich macht, einen Tierarzt zuzuziehen, Lahmheit oder sonstige Anzeichen für eine Unbrauchbarkeit zu den versicherten Verwendungszwecken, Unfälle, Tod, Seuchen oder Seuchenverdacht, Abhandenkommen, Herausnahme von Rennpferden aus dem Training.

Der Hintergrund: Auch in der Freizeitpferde-Lebensversicherung bedingt z.B. eine chronische Lahmheit des zunächst als gesund versicherten Pferdes eine Wertminderung. Wird eine Erkrankung/Wertminderung unverzüglich (gleich bei den ersten Anzeichen) gemeldet, hat der Versicherungsnehmer im evtl. Schadenfall nicht das "Böse Erwachen", dass dann evtl. plötzlich nur der tatsächliche, wertgeminderte Betrag ausbezahlt wird oder dass sogar evtl. der Schaden aus diesem Grunde abgelehnt wird!

Wartezeiten

Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an und beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist:
für ansteckende Blutarmut, Borna, Dämpfigkeit, chronische Bronchitis, periodische Augenentzündung und Tuberkulose drei Monate. Für chronische Lahmheit, - insbesondere Hufrollenerkrankung, für Ataxie (auch nach Unfall), Gleichbeinlahmheit, Schale und Spat sowie Sehnenstelzfuß sechs Monate.
Die Wartezeit für sonstige Versicherungsfälle beträgt eine Woche. Für Versicherungsfälle durch Unfall (ausgenommen Ataxie), durch Brand, Blitzschlag oder Explosion oder durch Diebstahl oder Raub entfällt die Wartezeit, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Download der Versicherungsbedingungen Pferdelebensversicherung (PDF Acrobat Reader)

Alternativangebot

Wir bieten Ihnen ebenfalls eine Pferdelebensversicherung an, bei der nur Tod oder Nottötung als versichert gilt. Die Uelzener Versicherung bietet diesen Tarif nicht an. Unser Deckungskonzept richtet sich an die Pferdehalter, die auf zusätzliche Leistungsbausteine verzichten können oder aus Kostengründen bei hohen Versicherungssummen eine Basisabsicherung suchen. Bei diesem Deckungskonzept muss immer ein tierärztliches Gutachten eingereicht werden. Bitte Anfragen und Email senden oder anrufen. Das Konzept trägt den Namen IVK Pferdeleben Basic



Der Versicherer: Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a.G, 29511 Uelzen

Ihr Makler:
IVK Versicherungskonzepte
Versicherungsmakler
Versicherungslösungen für Mensch und Tier
Alte Breite 22 - 34128 Kassel
Telefon: 0561.13 22 3 - Telefax: 0561.1 53 43


www.hufundpfote.de - Email:info(at)hufundpfote.de

Versicherungsbeitrag und Zahlungsweise:
Die o.a. Beiträge verstehen sich inklusive 19 % Versicherungssteuer
weitere Rabatte:
Zahlungsweise
jährlich 5%, halbjährlich 3%, vierteljährlich 2%


Zahlweisen: Lastschrifteinzug von Ihrem Girokonto
(monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder einmal im Jahr)
Zahlung per Rechnung ist möglich, jedoch dann nicht monatlich)
Der Versicherungsbeitrag (Inkasso) wird von der Uelzener Versicherung eingezogen.


Für Ihr Pferd tun Sie alles und wir helfen Ihnen dabei!
Direkt von den Experten für Tierversicherungen.

Damit Sie immer in der Lage sind, auch wirklich
alles für Ihr Pferd tun zu können.


Aufnahmebedingungen:
  • In die Pferdelebensversicherung können Pferde ab dem 8. Lebenstag an bis zum vollendeten 11. Lebensjahr aufgenommen werden.

  • Für Pferde ab dem 9. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr oder bei Versicherungssummen über 25.000,- Euro betragen die Leistungen 70%


  • Bei einer Versicherungssumme über 2.500,- Euro ist ein tierärztliches Gutachten erforderlich, ab 7.500,- Euro Versicherungssumme zusätzlich Röntgenbilder (8 Aufnahmen - Oxspring, Vorderzehen seitlich, Sprunggelenke in 2 Ebenen)


  • Pferde die bereits schwer erkrankt sind, können nicht mehr in die Versicherung aufgenommen werden. Versichern Sie Ihr Tier deshalb jetzt, wo es gesund ist.
    Wenn Ihr Tier bereits einmal operiert werden musste, bedeutet dies nicht eine grundsätzliche Absage für die Aufnahme in die Versicherung. Im Zweifel stellen Sie einfach einen Probeantrag und warten die Entscheidung der Versicherung ab. Oft können bestimmte Vorerkrankungen auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.


Geben Sie den Versicherungsschutz
früh genug in professionelle Hände und vertrauen Sie Ihr Tier
den Experten für Tierversicherungen an.
Wir werden Sie nicht enttäuschen, denn wir wissen wie sehr Ihnen Ihr Pferd am Herzen liegt!



Ablauf der Antragstellung

Zu diesem Produkt steht Ihnen ein PDF Antragsformular zur Verfügung:

Bitte beachten Sie hier, dass ab einer Versicherungssumme von 2.500 EUR das tierärztliche Gutachten erforderlich ist. Ab 7.500 EUR auch Röntgenbilder. Bitte senden Sie die Unterlagen nur vollständig an die IVK (Post, Fax, Emailanhang)


Den Antrag als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken
Wir faxen oder senden Ihnen einen Antrag mit der Post zu, den Sie uns ausgefüllt zurück faxen bzw. senden können
Schließen Sie die Pferde Lebensversicherung telefonisch ab unter 0561 - 13 22 3.
Oder lassen Sie sich zurückrufen und nutzen Sie unseren Call Back Service.

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