Nach langen Diskussionen steht jetzt fest: Die Haftpflichtversicherung wird für Hunde in Niedersachsen Pflicht. Ab Sommer 2011 müssen außerdem Hunde aller Bundesländer bei EU-Reisen mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Tarife der IVK enthalten die passenden Leistungen für die neuen Gesetze – und bieten zusätzlich attraktive Preisvorteile. In Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und nun auch in Niedersachsen ist die Hunde-Haftpflichtversicherung gesetzlich verankert. Doch auch ohne gesetzliche Vorschrift sollten alle Hundehalter auf die Wichtigkeit einer Hunde-Haftpflichtversicherung achten. Bereits ab rund fünf Euro im Monat lässt sich ein Hund gegen Schäden von bis zu 5.000.000 Euro pauschal versichern. Selbstverständlich sind auch höhere Deckungssummen bis 15 Millionen pauschal möglich.
Die Firma IVK Versicherungskonzepte Kassel und Carl Rieck Assecuradeur Hamburg GmbH bringen in Kooperation mit der Schwarzmeer und Ostsee Versicherungs-AG zum 01.10.2007 ein neues Produkt auf den Versicherungsmarkt, welches unseres Erachtens über keine andere Versicherungsgesellschaft angeboten wird. Bei diesem Produkt handelt es sich um die Versicherung von vermietetem Eigentum gegen Schäden durch Mieter. Aus den Medien erreichen uns immer wieder Reportagen über sogenannte "Mietnomaden", welche dem Vermieter die Wohnung / das Haus in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen. Auf den Kosten der Sanierung bleibt der Vermieter oftmals sitzen, da von dem Mieter keine Geld zu erwarten ist. Mit unserem neuen Produkt kann sich der Vermieter nunmehr gegen derartige Sachschäden (kein Mietausfall) versichern. Versichert gelten die vom Vermieter und Mieter eingebrachten Gebäudebestandteile (auch schwimmend verlegte Fußbodenbelege) gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen aufgrund des Tun, bzw. Unterlassen des Mieters durch Mutwilligkeit, Verwahrlosung oder den Befall von Ungeziefern, Ratten und Mäusen infolge der durch die Verwahrlosung entstandene Verunreinigung, auch infolge des Todes des Mieters. Es kann zwischen folgenden Versicherungssummen gewählt werden: 10.000 EUR / 20.000 EUR / 30.000 EUR Es gilt ein SB von drei Monatsmieten (entspricht in den meisten Fälle der Höhe der Mietkaution) Bei dem Abschluß dieser Versicherung bei bereits vermietetet Wohnungen / Häusern gilt eine Wartezeit von sechs Monaten.
Bei Interesse fordern Sie bitte Ihr Angebot an.
Wer einen Berufsunfähigkeitsschutz sucht, sollte nicht nur auf den Preis achten. Im Ernstfall hängt es von
den Vertragsbedingungen ab, ob man Anspruch auf Leistungen hat, wenn man seine Arbeit aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr ausüben kann. Immer eine Police ohne die so genannte abstrakte Verweisung wählen,
die sich der Versicherer zum Beispiel durch folgende Vertragsklausel sichert: „Berufsunfähigkeit liegt vor,
wenn der Versicherte dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf
Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kann." Mit einer solchen Klausel kann der Berufsunfähigkeitsversicherer
die Leistung verweigern, solange man theoretisch noch in einem anderen als dem erlernten Beruf arbeiten könnte, selbst
wenn man wegen der Gesundheitsschäden praktisch gar keine Anstellung mehr findet.
Fair für beide Seiten ist die Möglichkeit zur „konkreten Verweisung“.
In diesem Fall hat der Versicherte nur dann keinen Anspruch auf Leistungen,
wenn er nach erlittener Berufsunfähigkeit tatsächlich wieder eine vergleichbar entlohnte Arbeit ausübt.
Bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man statt einem Vertragsausschluss für bestehende
Erkrankungen besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer schwarz auf weiß vereinbaren,
dass der Mehrbeitrag nach ausgeheilter Krankheit wegfällt. Der Beruf bei Vertragsabschluss sollte auch während
eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit bleiben.
Der Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn viele werden erst ab 55 berufsunfähig.
Gute Policen sehen die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vor,
damit der Versicherte die Rente etwa bei beruflichem Aufstieg, Heirat oder Geburt von Kindern problemlos anpassen kann.
Zeitgleich mit der Mehrwertsteuer wird am 1. Januar 2007 auch die
Versicherungssteuer steigen.
Für Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoschutz, für die Hausrat- und für die
private Haftpflichtversicherung steigt die Versicherungssteuer genau wie der
allgemeine Mehrwertsteuersatz von bisher 16 auf 19 Prozent. Der besondere
Steuersatz für die Feuerversicherung steigt auf 14 Prozent (bisher 11 Prozent),
für den Verbundenen Hausratschutz mit Feuerversicherung auf 18 Prozent (bisher
15 Prozent) und für die Verbundene Gebäudeversicherung mit Feuerversicherung auf
17,75 Prozent (bisher (14,75 Prozent). Lebens-, Renten-, Kranken-, Pflege-,
Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind wegen ihrer
besonderen sozialen Bedeutung für die private Vorsorge der Deutschen von der
Versicherungsteuer ausgenommen – die Beiträge zu solchen Policen bleiben auch
nach der Versicherungssteuer-Erhöhung gänzlich steuerfrei.
Die Versicherungsteuer fließt ausschließlich an den Bund. Das
Versicherungsunternehmen zieht die Steuer für Rechnung des Versicherungskunden
ein und führt sie an das Finanzamt ab. Die deutsche Versicherungssteuer wird
grundsätzlich auch dann fällig, wenn im Inland gelegene Risiken bei einer
ausländischen Assekuranz versichert werden.