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Haftpflichtversicherung für Hunde in Niedersachsen am Sommer 2011 Pflicht

Nach langen Diskussionen steht jetzt fest: Die Haftpflichtversicherung wird für Hunde in Niedersachsen Pflicht. Ab Sommer 2011 müssen außerdem Hunde aller Bundesländer bei EU-Reisen mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Tarife der IVK enthalten die passenden Leistungen für die neuen Gesetze – und bieten zusätzlich attraktive Preisvorteile. In Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und nun auch in Niedersachsen ist die Hunde-Haftpflichtversicherung gesetzlich verankert. Doch auch ohne gesetzliche Vorschrift sollten alle Hundehalter auf die Wichtigkeit einer Hunde-Haftpflichtversicherung achten. Bereits ab rund fünf Euro im Monat lässt sich ein Hund gegen Schäden von bis zu 5.000.000 Euro pauschal versichern. Selbstverständlich sind auch höhere Deckungssummen bis 15 Millionen pauschal möglich.

Für Vermieter und Hausverwaltungen - Sachschäden an vermietetem Eigentum

 

Die Firma IVK Versicherungskonzepte Kassel und Carl Rieck Assecuradeur Hamburg GmbH bringen in Kooperation mit der Schwarzmeer und Ostsee Versicherungs-AG zum 01.10.2007 ein neues Produkt auf den Versicherungsmarkt, welches unseres Erachtens über keine andere Versicherungsgesellschaft angeboten wird. Bei diesem Produkt handelt es sich um die Versicherung von vermietetem Eigentum gegen Schäden durch Mieter. Aus den Medien erreichen uns immer wieder Reportagen über sogenannte "Mietnomaden", welche dem Vermieter die Wohnung / das Haus in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen. Auf den Kosten der Sanierung bleibt der Vermieter oftmals sitzen, da von dem Mieter keine Geld zu erwarten ist. Mit unserem neuen Produkt kann sich der Vermieter nunmehr gegen derartige Sachschäden (kein Mietausfall) versichern. Versichert gelten die vom Vermieter und Mieter eingebrachten Gebäudebestandteile (auch schwimmend verlegte Fußbodenbelege) gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen aufgrund des Tun, bzw. Unterlassen des Mieters durch Mutwilligkeit, Verwahrlosung oder den Befall von Ungeziefern, Ratten und Mäusen infolge der durch die Verwahrlosung entstandene Verunreinigung, auch infolge des Todes des Mieters. Es kann zwischen folgenden Versicherungssummen gewählt werden: 10.000 EUR / 20.000 EUR / 30.000 EUR Es gilt ein SB von drei Monatsmieten (entspricht in den meisten Fälle der Höhe der Mietkaution) Bei dem Abschluß dieser Versicherung bei bereits vermietetet Wohnungen / Häusern gilt eine Wartezeit von sechs Monaten.

Bei Interesse fordern Sie bitte Ihr Angebot an.

BU-Bedingungen sind wichtig

Wer einen Berufsunfähigkeitsschutz sucht, sollte nicht nur auf den Preis achten. Im Ernstfall hängt es von den Vertragsbedingungen ab, ob man Anspruch auf Leistungen hat, wenn man seine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Immer eine Police ohne die so genannte abstrakte Verweisung wählen, die sich der Versicherer zum Beispiel durch folgende Vertragsklausel sichert: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kann." Mit einer solchen Klausel kann der Berufsunfähigkeitsversicherer die Leistung verweigern, solange man theoretisch noch in einem anderen als dem erlernten Beruf arbeiten könnte, selbst wenn man wegen der Gesundheitsschäden praktisch gar keine Anstellung mehr findet. Fair für beide Seiten ist die Möglichkeit zur „konkreten Verweisung“. In diesem Fall hat der Versicherte nur dann keinen Anspruch auf Leistungen, wenn er nach erlittener Berufsunfähigkeit tatsächlich wieder eine vergleichbar entlohnte Arbeit ausübt.

Bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man statt einem Vertragsausschluss für bestehende Erkrankungen besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer schwarz auf weiß vereinbaren, dass der Mehrbeitrag nach ausgeheilter Krankheit wegfällt. Der Beruf bei Vertragsabschluss sollte auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit bleiben. Der Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn viele werden erst ab 55 berufsunfähig. Gute Policen sehen die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vor, damit der Versicherte die Rente etwa bei beruflichem Aufstieg, Heirat oder Geburt von Kindern problemlos anpassen kann.

Versicherungssteuer steigt ab 01.01.2007

Zeitgleich mit der Mehrwertsteuer wird am 1. Januar 2007 auch die Versicherungssteuer steigen.

Für Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoschutz, für die Hausrat- und für die private Haftpflichtversicherung steigt die Versicherungssteuer genau wie der allgemeine Mehrwertsteuersatz von bisher 16 auf 19 Prozent. Der besondere Steuersatz für die Feuerversicherung steigt auf 14 Prozent (bisher 11 Prozent), für den Verbundenen Hausratschutz mit Feuerversicherung auf 18 Prozent (bisher 15 Prozent) und für die Verbundene Gebäudeversicherung mit Feuerversicherung auf 17,75 Prozent (bisher (14,75 Prozent). Lebens-, Renten-, Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind wegen ihrer besonderen sozialen Bedeutung für die private Vorsorge der Deutschen von der Versicherungsteuer ausgenommen – die Beiträge zu solchen Policen bleiben auch nach der Versicherungssteuer-Erhöhung gänzlich steuerfrei.

Die Versicherungsteuer fließt ausschließlich an den Bund. Das Versicherungsunternehmen zieht die Steuer für Rechnung des Versicherungskunden ein und führt sie an das Finanzamt ab. Die deutsche Versicherungssteuer wird grundsätzlich auch dann fällig, wenn im Inland gelegene Risiken bei einer ausländischen Assekuranz versichert werden.

Leichtsinnige Tierhalter ohne Haftpflicht

Noch immer hat ein Drittel der sechs Millionen Hundehalter in Deutschland keine Tierhalter-Haftpflicht - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch beweist: als Besitzer haftet man für alle Schäden, die das eigene Tier angerichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wer zahme Haustiere wie Katzen oder Kaninchen hält, ist zwar gegen mögliche von seinen Lieblingen verursachte Schäden in der obligatorischen Privathaftpflicht versichert, doch Schäden durch Kleintiere sind selten. Häufiger werden Schäden von größeren Tieren verursacht - nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen und landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen. Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt notwendig, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen ist der Tierhalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob ihm ein Verschulden nachgewiesen wird: selbst wenn man nicht direkt verantwortlich gemacht werden kann, gilt die gesetzliche Gefährdungshaftung. Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Eine Tierhalterhaftpflicht muss für jedes Tier einzeln abgeschlossen werden, weil das von den Versichern kalkulierte Risiko für jede Tierart unterschiedlich groß ist. Wer clever im Internet vergleicht, findet schnell den günstigsten Tarif für seinen Liebling - für Hunde schon ab 60 Euro im Jahr.

Haftpflicht - Wann müssen Kinder sich selbst versichern?

Die Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen: nach dem Gesetz muß jeder, der einen Schaden verursacht, uneingeschränkt dafür aufkommen - notfalls mit dem ganzen Vermögen. Kinder sind solange in der Haftpflicht ihrer Eltern versichert, wie sie zur Schule gehen oder im Anschluss daran eine Berufsausbildung absolvieren. Mitversichert ist auch, wer Grundwehr- oder Zivildienst oder ein freiwilliges soziales Jahr ableistet. Das gilt allerdings nur, solange mitversicherte Töchter oder Söhne nicht verheiratet sind. Sobald Auszubildende ihre Abschlussprüfung oder Studierende ihr Examen ablegen, erlischt der elterliche Versicherungsschutz - ab jetzt brauchen sie eine eigene Police. Die Privathaftpflicht springt für alle fahrlässig verursachten Schäden ein - egal ob Sach- oder Personenschäden. Der Versicherer klärt außerdem, ob der Versicherte überhaupt schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Forderungen ab. Die Versicherung übernimmt neben der Schadensregulierung auch die notwendigen Prozesskosten und finanziert, wenn es dahin kommen sollte, für den Versicherten die gerichtliche Auseinandersetzung. Vereinbaren Sie eine möglichst hohe Deckungssumme - das ist heute besonders wichtig angesichts der stetig steigenden Entschädigungen bei Personenschäden. Und die Beiträge für Versicherungssummen von zwei, drei oder fünf Millionen Euro unterscheiden sich kaum.