Eine
besondere Krankenversicherung für Residenten im Ausland
bietet Ihnen auch dann Schutz, wenn andere Versicherungen teilweise
oder ganz ausfallen. Zu einem sehr günstigen Beitrag. Unabhängig
von Alter und Geschlecht. Ohne feste zeitliche Begrenzung, denn
wir wissen, dass Sie dauerhaft im Ausland leben. Und (fast)
ohne örtliche Begrenzung, denn wir versichern Sie weltweit,
mit Ausnahme der Länder USA und Kanada. Selbst im Heimatland
besteht bis zu drei Monaten im Versicherungsjahr Schutz. Es gilt
deutsches Recht.
Die Grundlage bildet ein spezieller Gruppenvertrag, der kein
individuell kalkuliertes Risiko absichert, sondern auf dem "Durchschnittsrisiko" der
gesamten Gruppe kalkuliert ist. Und da häufig die Möglichkeit
besteht, andere, zum Beispiel gesetzliche Krankenversicherungen,
zumindest teilweise in Anspruch zu nehmen, wird Ihr Beitrag zusätzlich
begünstigt. Es ist also nicht übertrieben, von einer
großen Versicherungsgemeinschaft mit gleichem Ziel, aber
verschiedenen Randbedingungen zu sprechen. Möchten Sie sich
gerne anschließen?
ERFAHRUNG MACHT SICHER
Der
EXPAT®RETIRED ist in seiner Art der älteste Tarif auf
dem Markt und wird seit 1997 erfolgreich angeboten. Verantwortungsvolle
Vermittlungspartner, sorgfältige Annahmeverfahren und intensive
Aufklärung der Versicherten über ihren Versicherungsschutz
haben sich bewährt. Auch unsere Versichertengemeinschaft
musste sich dem rauen Wind demografischer Veränderungen
und enorm steigender Kosten im Gesundheitswesen stellen. Jedoch
sind wir überzeugter denn je, Ihnen weltweit, außer
in USA und Kanada, ein hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis
zu bieten.
|
VERSICHERUNGSSCHUTZ AUS DEM BAUKASTEN
Bedürfnisse sind unterschiedlich und auch die Größe
des Geldbeutels setzt mitunter Grenzen. Wir tragen dem Rechnung
und haben für Sie einen modularen Versicherungsschutz
entwickelt. Den rechtlich verbindlichen, genauen Leistungsumfang
der einzelnen Module und die Leistungsbedingungen entnehmen
Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Eine kleine Zusammenfassung sollen Sie jedoch als Vorabinformation
bereits hier erhalten:
|
DAS HAUPTMODUL EXPAT®R-BASIS
Es
wurde konzipiert, um unvorhersehbare, unkalkulierbare Risiken
abzusichern. Ambulante und stationäre Behandlungskosten
werden übernommen, einschließlich ärztlich verordneter
Medikamente. Auch medizinisch notwendige, schmerzstillende Zahnbehandlungen
und -füllungen sind versichert, allerdings nur in einfacher
Ausführung. Und sollten Sie im Urlaub erkranken, übernehmen
wir bei medizinischer Notwendigkeit bis zu den festgelegten Grenzen
die Rücktransportkosten an Ihren Wohnort. Arzt und Krankenhaus
können Sie natürlich als Privatpatient frei wählen,
bei stationären Behandlungen in Ihrem Herkunftsland allerdings
nur in der allgemeinen Pflegeklasse oder vergleichbar. Für
alle diese Leistungen gilt ein von Ihnen zu tragender Eigenanteil
(Selbstbehalt) von 250,00 EURO pro Versicherungsjahr und versicherter
Person.
Der monatliche Grundbeitrag beträgt 90,00 EURO pro versicherter
Person.
|
DAS ZUSATZMODUL EXPAT®R-PLUS
Es
ergänzt den Versicherungsschutz: Krebsvorsorgeuntersuchungen
und bestimmte Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung werden hiermit
abgedeckt. Der monatliche Grundbeitrag beträgt 45,00 EURO
pro versicherter Person. Bitte beachten Sie, dass dies Zusatzmodul
nur zeitgleich zum Hauptmodul versicherbar ist und dass nach
Versicherungsbeginn eine spätere Hinzunahme diese Zusatzmodules
oder eine vorzeitige Abwahl nicht möglich sind.
|
DAS ZUSATZMODUL EXPAT®R-DENT
Es
ergänzt sinnvoll die Absicherung Ihrer Zahnbehandlung: Sie
können damit auch medizinisch notwendigen Zahnersatz bis
zu 80% absichern. Beachten Sie bitte die Leistungsstaffel und
die Wartezeit von acht Monaten. Der monatliche Grundbeitrag beträgt
30,00 EURO pro versicherter Person.
Bitte beachten Sie, dass dies Zusatzmodul
nur zeitgleich zum Hauptmodul versicherbar
ist und dass nach Versicherungsbeginn eine
spätere Hinzunahme diese Zusatzmodules
oder eine vorzeitige Abwahl nicht möglich
sind.
|
ALTERN IST MENSCHLICH...UND WAS DANN?
Dann
möchten wir auch weiterhin für Sie da sein. Allerdings
mussten wir in der Vergangenheit die Erfahrung machen, dass der
aufwendige Behandlungsbedarf im Alter das Durchschnittsrisiko
der Gruppe erheblich belastet. Wir haben uns daher entschlossen,
das Höchstaufnahmealter auf 65 Jahre zu beschränken.
Sie können selbstverständlich
auch weiterhin versichert bleiben, wenn
Sie dann älter werden. Um den erfahrungsgemäß stark
steigenden Behandlungskosten gerecht zu
werden, erhöhen sich jedoch die oben
genannten Beiträge um 10% mit Beginn
des Versicherungsjahres in dem Sie 50 Jahre
alt werden und um 50% mit Beginn des Versicherungsjahres,
in dem Sie 65 Jahre alt werden.
|
ACHTEN SIE DARAUF!
Andere drucken´s gerne klein, wir möchten
Sie jedoch auf einige Besonderheiten besonders deutlich aufmerksam
machen: Dies erspart mögliche Mißverständnisse und
späteren Ärger.
WIE STEHT´S MIT "HEIMATURLAUB"?
Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf das Land, dessen
Staatsangehörigkeit der Versicherungsberechtigte besitzt
(ausgenommen USA/Canada). Allerdings nur bis zu drei Monate pro
Versicherungsjahr. Diese Höchstdauer zählt kumulativ,
das heißt, bei mehreren Besuchen im Heimatland werden die
jeweiligen Zeiten zusammengezählt. Stationäre Behandlungen
sind im Heimatland nur in der allgemeinen Pflegeklasse versichert.
|
WOZU DIENEN DIE GESUNDHEITSFRAGEN?
Verwaltung
bildet einen wesentlichen Kostenfaktor in der Versicherungsbranche
und den wollen wir unbedingt gering halten. Wir erfassen daher
Ihren derzeitigen Gesundheitszustand, um im Leistungsfall schnell
regulieren zu können. Denn sofern eine Behandlung aufgrund
bei Versicherungsbeginn bestehender Krankheiten oder Unfälle
oder jeweils deren Folgen erforderlich ist oder Sie zur Durchführung
einer entsprechenden Behandlung ins Ausland gezogen sind, besteht
für diese Behandlung kein Versicherungsschutz. Deswegen
ist es auch wichtig, dass Sie uns die Namen Ihrer behandelnden Ärzte
mitteilen, um gegebenenfalls von deren Seite Informationen einholen
zu können. Bitte seien Sie bei der Beantwortung der Fragen
sehr sorgfältig. Wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte,
dass Sie wichtige Informationen übersehen haben, kann
dies auch rückwirkend zum Verlust des Versicherungsschutzes
führen. Sofern Sie bei Versicherungsbeginn 60 Jahre oder
älter sind, müssen wir Sie leider zusätzlich
um ein ärztliches Gesundheitszeugnis bitten, welches nicht älter
als 3 Monate sein darf und dessen Erstellung zu Ihren Lasten
geht.
|
WAS IST NICHT VERSICHERT?
Nicht
versicherbar sind Kosten für Schwangerschaft, Entbindung,
Fehlgeburt, Schwangerschaftsabbruch, die Behandlung geistiger
und seelischer Störungen/Erkrankungen, Kuren, sowie die
Behandlung wegen Alkoholismus oder Drogenkonsum. Gleiches gilt
für nicht aufgeführte Hilfsmittel oder solche, deren
Ausführung das medizinisch notwendige Maß übersteigt.
|
BLEIBT DER BEITRAG STABIL?
Es
ist auch in unserem Interesse, hohe Beitragsstabilität zu
halten, denn es fördert die Akzeptanz dieser Krankenversicherung
und führt damit zu einer großen, versicherungsmathematisch
stabilen Gruppe. Leider haben die Kosten für medizinische
Behandlung die Tendenz, überproportional anzusteigen. Es
ist daher wahrscheinlich, dass Anpassungen im Beitrag oder
in der Leistung (zum Beispiel in Form eines höheren Eigenanteils)
vorgenommen werden müssen. Die Versicherungsbedingungen
lassen eine solche Anpassung zu Beginn eines neuen Versicherungsjahres,
also jeweils zum 1. April, zu. Sollte dies erforderlich sein,
werden Sie spätestens zwei Monate vor Ende des Versicherungsjahres
informiert, so dass Sie in Ruhe entscheiden können, ob Sie
die Versicherung fortführen möchten.
|
AB WANN BESTEHT VERSICHERUNGSSCHUTZ?
Sobald
die Versicherungsnehmerin Ihnen die Meldung in den Versicherungsvertrag
bestätigt hat und der erste Beitrag vollständig bezahlt
ist, sind Sie versichert. Bitte beachten Sie, dass etwaige Kosten
für die Zahlung (Überweisungs- oder Scheckeinreichungsgebühren)
zu Ihren Lasten gehen. Denken Sie bitte auch an die Folgezahlungen,
für die Sie unaufgefordert Sorge tragen müssen, damit
Ihr Versicherungsschutz nicht erlischt. Wenn möglich, nutzen
Sie die Möglichkeit zum Lastschrifteinzug.
|
REICHT DER EXPAT®RETIRED?
Der
EXPAT®RETIRED bietet Ihnen einen hochwertigen Versicherungsschutz.
Es gibt jedoch keine Übernahmegarantie in
andere Krankenversicherungen und es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.
Vor allem für ältere Menschen könnte dies dazu
führen, dass ein späterer Wechsel unmöglich
wird oder nicht bezahlbar ist. Besonders der eingeschränkte
Schutz im Heimatland könnte zu Problemen führen. Mitunter
kann eine Überschreitung der dreimonatigen Frist auch ungewollt,
zum Beispiel durch Krankheit und damit verbundener Transportunfähigkeit
stattfinden. Oder Ihre Lebensplanung ändert sich doch noch
und Sie wollen Ihren Auslandsaufenthalt beenden. Berücksichtigen
Sie bitte auch, dass der Versicherer den gesamten Vertrag kündigen
könnte, ohne eine Fortführung zu anderen Bedingungen
anzubieten. Selbstverständlich würden wir uns in einem
solchen Fall um einen anderen Versicherer bemühen. Aber
wir können nicht für den Erfolg garantieren. Mit anderen
Worten: Es spricht Vieles dafür, dass Sie mit dem EXPAT®RETIRED
einen lebenslangen Versicherungsschutz haben werden, wenn Sie
es wollen. Aber Sie sollten sich nicht vollständig darauf
verlassen. Wir raten daher dringend, etwaige gesetzliche Krankenversicherungen
nicht aufzugeben oder sich im Rahmen einer Anwartschaft (=
ruhende, jederzeit aktivierbare Versicherung) für Ihr Heimatland
abzusichern. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
|
ALLES KLAR, WAS IST ZU TUN?
Schön,
dass wir Ihnen helfen dürfen! Füllen Sie bitte den Antrag vollständig
aus. Nach Eingang bei der Versicherungsnehmerin wird diese Ihnen
die Meldung in ihren Versicherungsvertrag schriftlich bestätigen
und Ihnen gleichzeitig ein Formular für die Leistungserstattung
zusenden.
|
UND SO WIRD GEZAHLT:
Die genannten monatlichen Beiträge sind - gemäß den
Versicherungsbedingungen - bezogen auf eine Jahresprämie.
In der Praxis erfolgt die Berechnung dieser Jahresprämie
immer bis zum Ende des Versicherungsjahres, also bis zum 31.
März. Ein Beispiel:
Sie sind zum 1. Juli eines Jahres dem EXPAT®RETIRED erstmalig
beigetreten. Die erste fällige Zahlung erfolgt bis zum
31. März des Folgejahres, umfaßt demnach 9 Monatsbeiträge.
Zum 1. April des Folgejahres wird dann die nächste Jahresprämie
fällig, die dann ganz regulär 12 Monatsbeiträge
umfaßt und von Jahr zu Jahr erneut fällig wird.
Einige Versicherte können oder wollen nicht die vertragliche
Jahresprämie in einer Summe zahlen. Wir haben deshalb
die Möglichkeit geschaffen, die Prämie in mehreren
Raten zu zahlen. Damit sind allerdings höhere Verwaltungskosten
verbunden und daher entsprechende Ratenzahlungszuschläge
fällig:
- Bei halbjähriger Zahlweise (Zahltermine für jeweils
6 Monatsbeiträge am 1. April und am 1. Oktober) wird ein Zuschlag
von 2% erhoben.
- Bei vierteljährlicher Zahlweise (Zahltermine
für jeweils 3 Monatsbeiträge am 1. April, am 1.
Juli, am 1. Oktober und am 1. Januar) wird ein Zuschlag
von 3% erhoben.
- Bei monatlicher Zahlweise wird ein Zuschlag von
5% erhoben.
Wenn Sie ein Konto in Deutschland haben, zieht die Versicherungsnehmerin
den Beitrag per Lastschrift ein. Die Einzugsermächtigung
füllen Sie mit dem Antrag aus. Sofern Ihre Bank diesen Lastschrifteinzug
vornimmt und nicht widersprochen wird, ist die Sache für
Sie erledigt. Ansonsten können Sie mit Kreditkarte gegen
einen Verwaltungskostenaufschlag von 6% zahlen oder Sie überweisen
den Betrag auf das Konto, welches Ihnen in der Meldebestätigung
zum Gruppenvertrag genannt wird. Die Kosten für die Zahlung
aus dem Ausland müssen leider Sie tragen.
|
SIE WOLLEN SICH TRENNEN?
Grundsätzlich
können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines
Versicherungsjahres kündigen. Sollten Sie Ihren Wohnsitz
im Ausland aufgeben und während des laufenden Versicherungsjahres
endgültig in Ihr Heimatland zurückkehren, können
Sie auch zum Ende des der Rückkehr folgenden Monats kündigen. Überzahlte
Monatsbeiträge werden Ihnen dann rückerstattet.
|
|