Pferdeversicherungen für die gewerbliche Nutzung
Schulpferde - Verleihpferde - Kutschpferde - Reitlehrer
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IVK Deckungskonzept für alle gewerblich genutzten
Pferde und Ponys - Reiterhof - Pensionspferde - Reitlehrer
Man muss mit allem rechnen
- Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung
Im Bereich
der gewerblichen Pferdeversicherungen gibt es erhebliche
Unterschiede in Bezug auf den Versicherungsbeitrag- und die
Leistungen innerhalb der Versicherungsbedingungen.
Wir haben
für Sie viele Tarife miteinander verglichen. Im Vergleich und Rating
hebt sich dabei nur
1 Tarif von
den vielen Angeboten deutlich ab.
In Zusammenarbeit mit einer großen deutschen Versicherung haben wir
ein Deckungskonzept entwickelt,
dass Ihnen bei vergleichsweise geringen
Versicherungsprämien eine Basisabsicherung für die alltäglichen
Risiken des gewerblichen Pferdebetriebes bietet.
Wir wissen, daß heute der Geschäftsbetrieb von
gewerblichen Schulpferden, Verleihpferden oder Kutschpferden
und die
Berufsausübung als Reitlehrer (haupt- und nebenberuflich), nicht mehr mit hohen wirtschaftlichen
Erträgen verbunden ist. Gerade in der Startphase Ihres Unternehmens,
sollten Sie deshalb die Kosten so gering wie möglich halten. Auch
eine Wechsel der bisherigen Versicherung, bringt sofort eine
deutliche Ersparnis.
Sobald Sie Ihr Pferd gegen Entgeld verleihen oder Reitunterricht
geben, brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung für die gewerbliche
Nutzung, da der Privatschutz hierfür nicht mehr ausreichend ist und
kein Versicherungsschutz hierüber besteht.
Haftpflichtversicherung für Schulpferde, Verleihpferde,
Therapiepferde
und Kutschpferde (Kutschen und Planwagen)
- Diese Versicherung hat einen erweiterten Umfang als die private
Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Die Schulpferdehaftpflicht-Versicherung
sichert auch Schäden an Reitschülern sowie Reitbeteiligungen mit ab.
- Günstiger Einstieg bei einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro pauschal für
Personen,- und Sachsschäden und 200.000 Euro für
Vermögensschäden je Pferd nur 173,74 Euro (bei Mitgliedschaft im
Reitverein oder Abo einer Pferdezeitschrift) nur 156,36 Euro im Jahr inkl.
Versicherungssteuer. (keine Selbstbeteiligung - optional erhältlich)
- Höhere Deckungssummen sind gegen einen Beitragszuschlag zu vereinbaren.
Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung
- Egal ob Sie für Reitstunden Geld bekommen oder nicht. Während einer Reitstunde unterstehen die Reitschüler Ihrer Aufsichtpflicht.
- Als Reitlehrer haften Sie persönlich, sofern Sie im Reitunterricht, bei der
Voltigierausbildung, bei Ausritten, bei Prüfungen oder bei der Aufsicht über
Minderjährige einen Schaden zumindest fahrlässig verursachen, z.B. durch ein falsches Kommando
oder
die Auswahl eines für einen Reitschüler nicht geeigneten Pferdes und
das Fehlen einer Sicherheitsreitkappe, sofern der Reitschüler sich Kopfverletzungen zuzieht.
Auch eine Berittführer-Ausbildung eines Wanderreiters macht diesen zum Reitlehrer.
- Günstiger Einstieg bei einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro pauschal für
Personen,- und Sachsschäden,
und 200.000 Euro für
Vermögensschäden je Person nur 86,87 Euro im Jahr inkl.
Versicherungssteuer. (keine Selbstbeteiligung - optional erhältlich)
- Als Option können Sie Schäden am Berittpferd mit versichern.
Versicherungssumme bis 12.000 Euro = Zuschlag 86,18 Euro, 25.000 Euro =
Zuschlag 129,06 Euro im Jahr.
Kutschenhaftpflicht Kutschenversicherung Kutschpferdversicherung
- Sobald ein Pferd vor eine Kutsche gespannt wird, spricht man von einem Zugtier. Dieses zusätzliche Risiko
als Zugpferd wird gesondert in Verbindung mit dem Kutschfahrtenrisiko versichert.
Das Kuschfahrtenrisiko kann über eine Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung mit abgesichert werden.
Oftmals sind private Kutschfahrten sogar beitragsfrei eingeschlossen.
- Gewerbliche Kutschfahrten und Planwagenfahrten müssen über die Kutschpferdversicherung,
Planwagen-Haftpflicht-Versicherung bzw. Kutschenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
- Günstiger Einstieg bei einer Deckungssumme von 15 Mio. Euro pauschal für
Personen, Sach- und Vermögensschäden je gewerblichem Kutschpferd z.B. ohne Verleih und
ohne Reiten nur 181,18 Euro mit Reiten nur 238,65 Euro im Jahr inkl.
Versicherungssteuer. (keine Selbstbeteiligung - optional erhältlich).
Kutschpferd (Kutsche mit Verleih) und Reiten ab 251,09 Euro
Pensionspferdehaftpflichtversicherung - Obhutsschadenversicherung:
- Pensionspferde sind keine, wie sicherlich viele aus dem Wort schließen würden, ältere Pferde,
die im öffentlichen Dienst beispielsweise als Polizeipferde eingesetzt wurden, sondern Pferde, die
in einem fremden Reitstall untergebracht werden. Nicht jeder Pferdebesitzer verfügt über die Möglichkeit,
sein eigenes Pferd bei sich zu Hause artgerecht unterzubringen. Sei es der fehlende Stall oder die nicht vorhandene Wiese.
Oftmals werden dann diese Pferde bei einem Landwirt, Reitverein oder einem gewerblichen Reitstall untergestellt.
Meist geschieht dies gegen eine Entgeltzahlung. Die Höhe des Betrages richtet sich nach den vereinbarten Leistungen,
die mit dem Pensionsbetrieb oder Reitstallbesitzer vereinbart wurden. So besteht sicherlich auch die Möglichkeit,
Fütterung und Pflege des Pferdes vom Betrieb durchführen zu lassen.
- Unabhängig davon, ob weitere Leistungen in Bezug auf das Pferd vereinbart werden, wird der Betrieb,
ab dem Beginn der Pension, zum Tierhüter im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Auch der Tierhüter ist unter bestimmten Umständen für einen Schaden verantwortlich,
den ein bei ihm eingestelltes Pferd verursacht. Sobald Pensionspferde aus dem Stall
oder aus der Koppel ausbrechen und einen Unfall verursachen, können Haftpflichtansprüche
sowohl an den Pferdebesitzer, als auch an den Betrieb gestellt werden. Der Pferdehalter
haftet aus der Gefährdungshaftung des § 833 BGB. Sofern es sich nicht um ein so genanntes Erwerbstier handelt,
das zur Einkommenserzielung gehalten wird, haftet der Tierhalter aus einer strengen Gefährdungshaftung.
Er kann sich nicht darauf berufen, dass ein evtl. Schaden nicht durch ihn verschuldet worden sei.
Es reicht also aus, dass der Schaden ursächlich auf sein Pferd zurückzuführen ist.
- Der Tierhüter haftet aus einem vermuteten Verschulden, das heißt, er kann einen Entlastungsbeweis
führen. Bei einem durch das eingestellte Pferd verursachten Schaden wird er dann darlegen und beweisen,
dass er dieses sorgfältig und ordnungsgemäß beaufsichtigt und untergebracht hat. Gelingt dieser
Entlastungsbeweis – an den strenge Anforderungen gestellt werden – nicht, haftet er mit dem Tierhalter
gesamtschuldnerisch. Es können dann sowohl Tierhalter als auch Tierhüter für den gesamten Schaden in Anspruch genommen werden.
Aus diesem Grund ist Betrieben, die Pensionspferde bei sich unterbringen, dringend zu empfehlen,
eine Pensionspferdehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Günstiger Einstieg bei einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro pauschal für
Personen- und Sachschäden
und 200.000 Euro für
Vermögensschäden je Pferd nur 33,32 Euro im Jahr inkl.
Versicherungssteuer. (keine Selbstbeteiligung - optional erhältlich)
- Als Option können Obhutsschäden (Schäden am Pensionspferd) mit versichert
werden: z.B. eine Kolik aufgrund falscher Futterabgabe, oder die Verletzung
eines Pferdes durch eine Heugabel. Bei einer Versicherungssumme von 12.000 Euro
beträgt der Zuschlag nur 40,46 Euro im Jahr.
Betriebshaftpflicht Versicherung z.B. für Reiterhof und Pferdezucht:
- Reiterhof - Reitlehrer, Schulpferde, Hunde usw. inklusive ab jährlich 1.740,- Euro
( Fragen Sie nach dem IVK All Inclusive Deckungskonzept für Reiterhöfe).
Hier sind z.B. alle Schul- und Pensionspferde, Reitlehrer, Hilfspersonal, automatisch und unbegrenzt
mitversichert.
- Pferdezuchtbetriebe - ab jährlich 174,- Euro
- Landwirtschaftlicher Betrieb - Basis und Vollschutzdeckung "All Inclusive"
Rechtsschutzversicherung für die Landwirtschaft - Reiterhöfe - Pferdepensionen - Landwirte
- Bedarfsgerechte Paketleistung mit sehr günstigem
Preisverhältnis
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beruflichen und privaten Bedarf
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Versicherungsschutz für Enteignung-,
Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren
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Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten und beruflichen Bereich
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Versicherungsschutz für alle land- und
forstwirtschaftlich genutzten Motorfahrzeuge
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Versicherungsschutz für alle beruflich und
privat genutzten, eigenen, gepachteten oder gemieteten
Grundstücke, Nutzfläche und Immobilien, auch für zu land-
und/oder forstwirtschaftlichen Zwecken verpachtete Nutzflächen
und – sofern zusätzlich versichert – für verpachtete Betriebe
bzw. Betriebsteile uvm...
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