Pferdeversicherungen für die gewerbliche Nutzung
Schulpferde - Verleihpferde - Kutschpferde - Reitlehrer

IVK Deckungskonzept für alle gewerblich genutzten
Pferde und Ponys - Reiterhof - Pensionspferde - Reitlehrer

Man muss mit allem rechnen - Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung

Im Bereich der gewerblichen Pferdeversicherungen gibt es erhebliche Unterschiede in Bezug auf den Versicherungsbeitrag- und die Leistungen innerhalb der Versicherungsbedingungen.

Wir haben für Sie viele Tarife miteinander verglichen. Im Vergleich und Rating hebt sich dabei nur 1 Tarif von den vielen Angeboten deutlich ab.

In Zusammenarbeit mit einer großen deutschen Versicherung haben wir ein Deckungskonzept entwickelt, dass Ihnen bei vergleichsweise geringen Versicherungsprämien eine Basisabsicherung für die alltäglichen Risiken des gewerblichen Pferdebetriebes bietet.

Wir wissen, daß heute der Geschäftsbetrieb von gewerblichen Schulpferden, Verleihpferden oder  Kutschpferden und die Berufsausübung als Reitlehrer (haupt- und nebenberuflich), nicht mehr mit hohen wirtschaftlichen Erträgen verbunden ist. Gerade in der Startphase Ihres Unternehmens, sollten Sie deshalb die Kosten so gering wie möglich halten. Auch eine Wechsel der bisherigen Versicherung, bringt sofort eine deutliche Ersparnis.

Sobald Sie Ihr Pferd gegen Entgeld verleihen oder Reitunterricht geben, brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung für die gewerbliche Nutzung, da der Privatschutz hierfür nicht mehr ausreichend ist und kein Versicherungsschutz hierüber besteht.

Haftpflichtversicherung für Schulpferde, Verleihpferde, Therapiepferde
und Kutschpferde (Kutschen und Planwagen)

  • Diese Versicherung hat einen erweiterten Umfang als die private Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Die Schulpferdehaftpflicht-Versicherung sichert auch Schäden an Reitschülern sowie Reitbeteiligungen mit ab.

  • Günstiger Einstieg bei einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro pauschal für Personen,- und Sachsschäden und 200.000 Euro für Vermögensschäden je Pferd nur 173,74 Euro (bei Mitgliedschaft im Reitverein oder Abo einer Pferdezeitschrift) nur 156,36 Euro im Jahr inkl. Versicherungssteuer. (keine Selbstbeteiligung - optional erhältlich)

  • Höhere Deckungssummen sind gegen einen Beitragszuschlag zu vereinbaren.

Reitlehrer-Haftpflicht-Versicherung

  • Egal ob Sie für Reitstunden Geld bekommen oder nicht. Während einer Reitstunde unterstehen die Reitschüler Ihrer Aufsichtpflicht.

  • Als Reitlehrer haften Sie persönlich, sofern Sie im Reitunterricht, bei der Voltigierausbildung, bei Ausritten, bei Prüfungen oder bei der Aufsicht über Minderjährige einen Schaden zumindest fahrlässig verursachen, z.B. durch ein falsches Kommando oder die Auswahl eines für einen Reitschüler nicht geeigneten Pferdes und das Fehlen einer Sicherheitsreitkappe, sofern der Reitschüler sich Kopfverletzungen zuzieht. Auch eine Berittführer-Ausbildung eines Wanderreiters macht diesen zum Reitlehrer.

  • Günstiger Einstieg bei einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro pauschal für Personen,- und Sachsschäden,
  • und 200.000 Euro für Vermögensschäden je Person nur 86,87 Euro im Jahr inkl. Versicherungssteuer. (keine Selbstbeteiligung - optional erhältlich)

  • Als Option können Sie Schäden am Berittpferd mit versichern. Versicherungssumme bis 12.000 Euro = Zuschlag 86,18 Euro, 25.000 Euro = Zuschlag 129,06 Euro im Jahr.

Kutschenhaftpflicht Kutschenversicherung Kutschpferdversicherung

  • Sobald ein Pferd vor eine Kutsche gespannt wird, spricht man von einem Zugtier. Dieses zusätzliche Risiko als Zugpferd wird gesondert in Verbindung mit dem Kutschfahrtenrisiko versichert. Das Kuschfahrtenrisiko kann über eine Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung mit abgesichert werden. Oftmals sind private Kutschfahrten sogar beitragsfrei eingeschlossen.


  • Gewerbliche Kutschfahrten und Planwagenfahrten müssen über die Kutschpferdversicherung, Planwagen-Haftpflicht-Versicherung bzw. Kutschenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.


  • Günstiger Einstieg bei einer Deckungssumme von 15 Mio. Euro pauschal für Personen, Sach- und Vermögensschäden je gewerblichem Kutschpferd z.B. ohne Verleih und ohne Reiten nur 181,18 Euro mit Reiten nur 238,65 Euro im Jahr inkl. Versicherungssteuer. (keine Selbstbeteiligung - optional erhältlich). Kutschpferd (Kutsche mit Verleih) und Reiten ab 251,09 Euro 

Pensionspferdehaftpflichtversicherung - Obhutsschadenversicherung:

  • Pensionspferde sind keine, wie sicherlich viele aus dem Wort schließen würden, ältere Pferde, die im öffentlichen Dienst beispielsweise als Polizeipferde eingesetzt wurden, sondern Pferde, die in einem fremden Reitstall untergebracht werden. Nicht jeder Pferdebesitzer verfügt über die Möglichkeit, sein eigenes Pferd bei sich zu Hause artgerecht unterzubringen. Sei es der fehlende Stall oder die nicht vorhandene Wiese. Oftmals werden dann diese Pferde bei einem Landwirt, Reitverein oder einem gewerblichen Reitstall untergestellt. Meist geschieht dies gegen eine Entgeltzahlung. Die Höhe des Betrages richtet sich nach den vereinbarten Leistungen, die mit dem Pensionsbetrieb oder Reitstallbesitzer vereinbart wurden. So besteht sicherlich auch die Möglichkeit, Fütterung und Pflege des Pferdes vom Betrieb durchführen zu lassen.


  • Unabhängig davon, ob weitere Leistungen in Bezug auf das Pferd vereinbart werden, wird der Betrieb, ab dem Beginn der Pension, zum Tierhüter im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Auch der Tierhüter ist unter bestimmten Umständen für einen Schaden verantwortlich, den ein bei ihm eingestelltes Pferd verursacht. Sobald Pensionspferde aus dem Stall oder aus der Koppel ausbrechen und einen Unfall verursachen, können Haftpflichtansprüche sowohl an den Pferdebesitzer, als auch an den Betrieb gestellt werden. Der Pferdehalter haftet aus der Gefährdungshaftung des § 833 BGB. Sofern es sich nicht um ein so genanntes Erwerbstier handelt, das zur Einkommenserzielung gehalten wird, haftet der Tierhalter aus einer strengen Gefährdungshaftung. Er kann sich nicht darauf berufen, dass ein evtl. Schaden nicht durch ihn verschuldet worden sei. Es reicht also aus, dass der Schaden ursächlich auf sein Pferd zurückzuführen ist.


  • Der Tierhüter haftet aus einem vermuteten Verschulden, das heißt, er kann einen Entlastungsbeweis führen. Bei einem durch das eingestellte Pferd verursachten Schaden wird er dann darlegen und beweisen, dass er dieses sorgfältig und ordnungsgemäß beaufsichtigt und untergebracht hat. Gelingt dieser Entlastungsbeweis – an den strenge Anforderungen gestellt werden – nicht, haftet er mit dem Tierhalter gesamtschuldnerisch. Es können dann sowohl Tierhalter als auch Tierhüter für den gesamten Schaden in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund ist Betrieben, die Pensionspferde bei sich unterbringen, dringend zu empfehlen, eine Pensionspferdehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.


  • Günstiger Einstieg bei einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • und 200.000 Euro für Vermögensschäden je Pferd nur 33,32 Euro im Jahr inkl. Versicherungssteuer. (keine Selbstbeteiligung - optional erhältlich)

  • Als Option können Obhutsschäden (Schäden am Pensionspferd) mit versichert werden: z.B. eine Kolik aufgrund falscher Futterabgabe, oder die Verletzung eines Pferdes durch eine Heugabel. Bei einer Versicherungssumme von 12.000 Euro beträgt der Zuschlag nur 40,46 Euro im Jahr.

Betriebshaftpflicht Versicherung z.B. für Reiterhof und Pferdezucht:

  • Reiterhof - Reitlehrer, Schulpferde, Hunde usw. inklusive ab jährlich 1.740,- Euro ( Fragen Sie nach dem IVK All Inclusive Deckungskonzept für Reiterhöfe). Hier sind z.B. alle Schul- und Pensionspferde, Reitlehrer, Hilfspersonal, automatisch und unbegrenzt mitversichert.


  • Pferdezuchtbetriebe - ab jährlich 174,- Euro


  • Landwirtschaftlicher Betrieb - Basis und Vollschutzdeckung "All Inclusive"

Rechtsschutzversicherung für die Landwirtschaft - Reiterhöfe - Pferdepensionen - Landwirte

  • Bedarfsgerechte Paketleistung mit sehr günstigem Preisverhältnis
  • Klare und einfache Produktstruktur, perfekt zugeschnitten auf den beruflichen und privaten Bedarf

  • Versicherungsschutz für Cross Compliance Streitigkeiten
  • Versicherungsschutz für Enteignung-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten und beruflichen Bereich
  • Versicherungsschutz für alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Motorfahrzeuge

  • Versicherungsschutz für alle beruflich und privat genutzten, eigenen, gepachteten oder gemieteten Grundstücke, Nutzfläche und Immobilien, auch für zu land- und/oder forstwirtschaftlichen Zwecken verpachtete Nutzflächen und – sofern zusätzlich versichert – für verpachtete Betriebe bzw. Betriebsteile uvm...


Die wichtigsten Versicherungsbedingungen finden Sie im Bereich Downloads, Anträge, Formulare in der Rubrik - gewerbliche Pferdeversicherungen.



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Welche Risiken möchten Sie absichern?
Die nachfolgend aufgeführten Beiträge verstehen sich als Beispiele, um Ihnen eine Orientierung über die Versicherungskosten zu geben. Oft können noch weitere Rabatte eingerechnet werden, die hier nicht berücksichtig sind. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes kann der Rabatt auf die u.a. Beiträge bis zu 40% betragen. Warten Sie einfach auf unser Angebot, um die Gesamtkosten zu erfahren.

Achten Sie beim Vergleichen darauf, dass man Ihnen die Beiträge inkl. Steuer nennt.
Ebenfalls sollten Sie nach der Laufzeit des Vertrages fragen. Vor Billigst-Angeboten ist immer Vorsicht geboten. Es gibt einige Versicherungsgesellschaften mit denen wir nicht mehr zusammenarbeiten. Die Gründe können hier nicht erklärt werden. Am Ende zählt nur eins: Eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung!
Bei uns verstehen sich die dargestellten Beiträge inklusive 19% Versicherungssteuer.
 

Reitlehrerhaftpflicht und Bereiterhaftpflicht
auch ohne Lizenz (Haupt- und Nebenberuflich)      

Reitlehrerhaftpflicht und Bereiterhaftpflicht
mit Lizenz (Deckungssumme 15 Mio. Euro)           

Einschluss von Schäden am Berittpferd
max. 25.000,- Euro (10% SB min. 100,- Euro)  

 

Schulpferd - Verleihpferd
Therapiepferd - Voltegierpferd
    

Bei mehr als 5 gewerbliche Pferde   Anzahl    

Mitversicherung von Mietsachschäden (10.000,- Euro bei 10% SB)
(z.B. gemietete Pferdeboxen, geliehener Pferdeanhänger
    

Kutsche und Planwagen - gewerblich - ohne Verleih     

Kutsche und Planwagen - gewerblich - mit Verleih     

Bitte beachten Sie, dass private Kutschfahrten oder Planwagenfahrten i.d.R. in der privaten Pferdehaftpflichtversicherung eingeschlossen sind. Bitte prüfen Sie ggf. Ihre Police. Wenn Sie mit dem/den Pferd/en gegen Entgeld Kutschfahrten/Planwagenfahrten anbieten, reicht eine private Pferdehaftpflichtversicherung nicht mehr aus!

 

Pensionspferde (Hüten von Pferden)  
Bei mehr als 10 Pensionspferde   Anzahl  

Einschluss von Schäden am Pensionspferd
(Obhutsschaden - Sie verletzen z.B. ein Pensionspferd beim Ausmisten)
max. 12.000,- Euro (10% SB min. 100,- Euro)  

Nutzen Sie einen Reitplatz oder Reithalle auf dem Betriebsgrundstück z.B. für die
Erteilung von Reitunterricht an Reitschüler, Training oder sonstige Tätigkeiten durch Dritte?


mehr Infos hier




Landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht inkl. Umwelthaftpflicht-Deckung, Gewässerschaden-Rest- und Anlagenrisiko

hier inkl. Privathaftpflichtversicherung
und ab 6 Hektar optional inkl. aller Hunde - Anzahl Hektar  
 

Pferdezucht   Anzahl Zuchtpferde     

Deckhengst   Anzahl Deckhengste    
 

Komplettlösung Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtschutz - Rechtsschutz für Verpächter landwirtschaftlicher Betriebe/Betriebsteile
  • Inklusive Verwaltungs-Rechtsschutz im beruflichen Bereich auch im Bereich Cross Compliance – Angelegenheiten
  • Inklusive Verwaltungs-Rechtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren
  • Inklusive Spezial-Straf-Rechtsschutz für den privaten und beruflichen Bereich
Fläche in ha/Hektar
 
 

Zusatzbaustein für Verpächter landwirtschaftlicher Betriebe     

Zusatzbaustein für den privaten Bereich - Privat - Beruf und Verkehr 

Nur Rechtsschutzversicherung für den privaten Bereich 

Weitere Risiken:

Hundehaftpflicht für   Hunde      Private Pferdehaftpflicht für   Pferde

Private Ponyhaftpflicht für   Ponys 

Gnadenbrotpferde ohne Reiten/Beistellpferde   

Esel     Ziegen/Schafe    (Streichelzoo/Veranstaltungen...)

Ferien auf dem Bauernhof   Ländliche Schankwirtschaft

Gewünschte Zahlungsweise:
monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich

Selbstbeteiligung:

Gewünschte Deckungssumme:

 

Beziehen Sie eine Pferdezeitschrift im Abo? oder

Besteht Mitgliedschaft im Reitverein oder FN?

Laufzeit?

Den dargestellten Prämien sind Bruttoprämien inkl. 19% Versicherungssteuer.

Gewünschter Versicherungsbeginn:  sofort  oder: 

Angebot/Antrag per Email (PDF Reader erforderlich)       Angebot/Antrag mit der Post



Für Reiterhöfe, Pferdezuchtbetriebe und Gestüte:

Für größere Betriebe bieten wir Ihnen ein All-Inklusiv Konzept an.
Ab 1.740,- Euro im Jahr versichern Sie Ihren Betrieb gegen fast alle Risiken in einer Police.
Inklusive aller Schul- und Verleihpferde, Pensionspferde, Reitlehrer, Hofhunde, Esel, Ziegen...


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