Über diese Seite können Sie auch ein Angebot für andere Anhänger, also nicht nur Pferdeanhänger anfordern. Die Angebotsanforderung finden Sie im unteren Teil der Webseite.

Auszug eines Zeitungsberichtes

Völlig zerstört wurde gestern Nachmittag ein Pferdeanhänger auf der Umgehungsstraße. Er hatte sich während der Fahrt vom Zugfahrzeug gelöst und einen entgegen kommenden BMW (rechts) gerammt.

 Auf der Umgehungsstraße war eine Autofahrerin aus dem Landkreis mit ihrem Ford Pickup und ihrem Pferd, das in einem Pferdeanhänger untergebracht war, unterwegs zum Reitturnier. Aus bislang ungeklärter Ursache löste sich plötzlich der Anhänger und geriet auf die Gegenfahrbahn. Dort prallte ein entgegen kommender BMW, besetzt mit einer dreiköpfigen Familie in das Hindernis. Die 39-jährige Mutter, die am Steuer saß, wurde zur Beobachtung ins Krankenhaus eingeliefert. Der 42-jährige Ehemann und der zehnjährige Sohn konnten nach ambulanter Behandlung die Klinik wieder verlassen. Das Pferd in dem völlig zerstörten Anhänger ging durch, konnte aber gegen 14.30 Uhr im Stadtgebiet eingefangen werden. Welche Verletzungen das Tier davon trug, ist nicht bekannt. Die Umgehungsstraße war eineinhalb Stunden voll gesperrt. Die Polizei und Feuerwehr war vor Ort.

Leihe und Versicherung von Pferdetransportanhängern
Was dabei zu beachten ist

IVK Deckungskonzept zur Pferdeanhänger Versicherung
Leihe von Pferdetransportanhänger - Pferdeanhängerversicherung

Viele Pferdebesitzer haben keinen Pferdeanhänger, da sie ihr Pferd nicht regelmäßig transportieren. Wenn das Pferd dann doch einmal in die Tierklinik gebracht werden muss, stellt sich die Frage, wie der Transport bewerkstelligt werden kann.

Man kann ein Pferdetransportunternehmen beauftragen. Der Transport des Pferdes mit einem gewerblichen Spediteur beinhaltet einen umfassenden Versicherungsschutz für Schäden, die bei dem Transport an dem Pferd entstehen.

Der Transport mit einem Spediteur ist aber eine vergleichsweise kostspielige Angelegenheit. Deshalb liegt es nahe, dass derjenige, der über ein geeignetes Zugfahrzeug verfügt, versucht, einen Pferdeanhänger zu leihen. Das ist eine unter Reiterfreunden gängige Praxis. Wenn alles gut geht, entstehen dann auch keine Probleme.

Wenn das Pferd aber z.B. den geliehenen Anhänger ramponiert, ist das gute Verhältnis zwischen dem Pferdebesitzer und dem Eigentümer des Anhängers schnell dahin. Denn selbst eine etwa bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung tritt für den durch das Pferd verursachten Schaden i.d.R. nicht ein. Die Versicherungen haben in ihren Geschäftsbedingungen oft die Haftung für Schäden, die an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen entstehen, ausgeschlossen. Demgemäß muss der Pferdebesitzer persönlich für jeglichen Schaden, den sein Pferd an dem geliehenen oder gemieteten Anhänger verursacht hat, einstehen, es sei denn, er hat eine Pferdehaftpflichtversicherung bei der IVK www.hufundpfote.de abgeschlossen. In den angebotenen Tarifen sind bei der IVK auch Schäden an einem geliehenen oder gepachteten Pferdeanhänger bis zu 5.000,- Euro Versicherungssumme eingeschlossen. Im Bereich der Mietsachschäden gibt es sogar eine einzigartige Deckung für geliehene und bewegliche Sachen, also z.B. der geliehene Pferdesattel oder die geliehene Pferdecke von einem Freund oder Bekannten.

Haftpflichtversicherung für Pferdeanhänger

Pferdeanhänger Versicherung
Optional mit Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung  

Was passiert nun, wenn es mit dem geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger zu einem Unfall kommt. Bis September 2002 war ein Pferdeanhänger in aller Regel nicht gesondert haftpflichtversichert. Der Pferdeanhänger war über das Zugfahrzeug mitversichert, mit der Folge, dass bei einer Schadensverursachung durch den Anhänger die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges eintrittspflichtig war. Diese gesetzliche Regelung brachte aber Probleme mit sich. Es ereigneten sich wiederholt Unfälle von Zugfahrzeugen mit Anhängern (insbesondere Lkw- und Wohnwagengespanne), bei denen die Geschädigten im wahrsten sinne des Wortes nur hinterher schauen konnten und deshalb nur das Kennzeichen des Anhängers registrieren konnten. Das Kennzeichen des Anhängers unterschied sich jedoch von dem des Zugfahrzeuges. Traten nun die Geschädigten an den Halter des Anhängers heran, so berief er sich darauf, dass er laut Gesetz weder zur Auskunft noch zur Identifikation des Zugfahrzeuges verpflichtet sei. Zur Vermeidung dieser Handhabung änderte bzw. ergänzte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01. August 2002 den § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort heißt es nun:

Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Seither haftet bei einem Verkehrsunfall nicht nur der Halter des Zugfahrzeuges, sondern auch der Halter des Anhängers. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, dass die §§ 7 ff. Straßenverkehrsgesetz nicht auf den Straßenverkehr beschränkt sind, sondern für jedes Schadensereignis gelten, das ursächlich mit dem Kraftfahrzeugbetrieb zusammenhängt. Sie beanspruchen daher auch dann Geltung, wenn sich ein Unfall auf einem nicht öffentlichen Weg ereignet.  

Die Gesetzesänderung hat keine Folgen, wenn der Halter des Zugfahrzeuges seinen eigenen Pferdeanhänger benutzt. Probleme und Streit können sich aber beim Verleihen oder beim Vermieten von Pferdeanhängern ergeben. Es haften nämlich nunmehr bei einem Unfall der Halter des Pferdeanhängers und der Halter des Zugfahrzeuges als Gesamtschuldner. Ereignet sich also ein Unfall und der Geschädigte notiert sich nur das Kennzeichen des Anhängers, so ist der Halter des Anhängers bzw. dessen Versicherung bei entsprechendem Unfallhergang zur Begleichung des Schadens verpflichtet. Zwar hat der Halter des Anhängers ein Rückgriffsrecht gegen den Halter und den Fahrer des Zugfahrzeuges, wenn der Schaden ausschließlich durch die Fahrweise oder einem Schaden an dem Zugfahrzeug verursacht worden ist, aber die Durchsetzung dieses Anspruches und das Risiko der Realisierbarkeit der Schadensersatzforderung trägt der Halter bzw. die Versicherung des Anhängers.  

Aus den vorgenannten Gründen ist jedem, der in Betracht zieht, seinen Pferdeanhänger mit oder ohne Entgelt einer anderen Person zur Verfügung zu stellen, zu raten, schriftlich festzuhalten, an wen der Anhänger in welchem Zeitraum verliehen worden ist. Des weiteren sollte eine Anhängerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um so das Haftungsrisiko versicherungstechnisch auszuschließen. Die Versicherung tritt immer dann ein, wenn der Anhänger, egal mit welchem Zugfahrzeug, einen Schaden verursacht hat. Durch eine solche Haftpflichtversicherung sind jedoch nicht die Schäden abgedeckt, die an dem Anhänger selbst entstanden sind. Auch die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, selbst wenn es sich um eine Vollkaskoversicherung handelt, tritt nicht für Schäden an dem mitgeführten Anhänger ein. Aus diesem Grunde ist zu überlegen, eine zusätzliche Fahrzeugversicherung für den Pferdeanhänger abzuschließen. Eine solche Pferdeanhänger Versicherung kann als Vollkaskoversicherung vereinbart werden. Falls keine solche Versicherung besteht, hätte das zur Folge, dass der Fahrer des unfallverursachenden Zugfahrzeuges die Schäden an dem Pferdeanhänger persönlich tragen müsste.

Grünes oder schwarzes Kennzeichen?

Bevor der Anhänger zugelassen wird, sollte die Frage geklärt werden, ob der Anhänger ein grünes oder ein schwarzes Kennzeichen bekommen soll. Beide Kennzeichen haben ihre Vor- und Nachteile. Darum sollten Sie sich überlegen, was Sie genau mit Ihrem Pferdeanhänger in Zukunft unternehmen möchten. Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Fahrzeuge ausgestellt. Dazu gehören u.a. landwirtschaftliche Fahrzeuge, sowie Sportgeräte-Anhänger für Boote, Segelflugzeuge und Turnierpferde. Diese Fahrzeuge werden nicht von PKWs, sondern von Zugfahrzeugen gezogen, die wiederum höher besteuert werden. So wird das grüne Kennzeichen beispielsweise verwehrt, wenn das Zugfahrzeug ein normal besteuerter PKW ist. Auch darf der Anhänger ausschließlich für Turnierfahrten und den Pferdetransport genutzt werden. Mehr Flexibilität genießen Sie, wenn Sie ihren Pferdeanhänger mit einem schwarzen Kennzeichen ausstatten. Allerdings gibt es hierfür keine Steuerbefreiung. Der eindeutige Vorteil vor allem für Sie als privaten Nutzer besteht darin, dass Sie mit dem Pferdeanhänger auch andere Güter transportieren oder ihn für einen Umzug einsetzen können. Wie hoch die zu entrichtende Steuer ist, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Hängers ab. Die jährliche Steuerschuld beträgt für einen normalen Pferdeanhänger i.d.R. unter 100,- Euro. Keine eindeutige Regelung gibt es z.B. für die Frage, ob mit dem grünen Kennzeichen Futter für die Tiere transportiert werden darf. Alleine schon diese Rechtsunsicherheit spricht für die Zulassung mit einem schwarzen Kennzeichen. Im Schadenfall sollten hier dann auch keine Probleme durch die Versicherung entstehen, die z.B. wegen oben genannten Futtertransport eine Schadenregulierung ablehnen könnte.

Im Bereich KFZ-Versicherung bieten wir Ihnen günstige Konditionen für die Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Wir versichern PKW, LKW, Wohnwagen, Wohnmobile und Motorräder, Anhänger, sowie Anhänger zu Sportzwecken.

Der Risikoträger für dieses Deckungskonzept ist die Itzehoer Versicherung, die seit mehr als 10 Jahren kompetent und zuverlässig für uns die Schäden reguliert. Denn was nützt Ihnen schon eine Versicherung die im Schadenfall nicht zahlt. Gerade deshalb sollten Sie den Pferdeanhänger, wie Ihr eigenes Pferd auch, bei den Experten für Pferdeversicherungen versichern.

Zur Anmeldung des Anhängers benötigen Sie eine Doppelkarte, heute eVB (Elektronische Versicherungsbestätigung) genannt. Bitte fordern Sie die eVB durch Ausfüllen des unteren Formularfeldes an, senden uns eine Email oder rufen uns einfach an.


Haftpflichtversicherung für Anhänger und Pferdeanhänger
Aufbauart: Sonstige Aufbauarten

Bei Anhängern unterscheidet man für die Kalkulation des Versicherungsbeitrages u.a. die Aufbauart. Es gibt Anhänger mit der Aufbauart offener Kasten, offener Kasten mit Plane und Spriegel, geschlossener Kasten und Kipper. Pferdeanhänger haben fast immer in die Einstufung "sonstige Aufbauart. Die hier abgebildeten Prämien beziehen sich auf "sonstige Aufbauart" und sind Beispiele.

Anhänger und Auflieger (Jahresbeiträge inkl. 19% Versicherungssteuer)
zur Güterbeförderung (ein- und mehrachsig) Werk- und Privatverkehr
Hilfetext für "Gesamtmasse" In der Zulassungsbescheinigung Teil I wird die Gesamtmasse im Feld F.2 und im alten Fahrzeugschein bei Punkt 15 angegeben.
Kennziffer/
Tarifgruppe
Gesamtmasse Haftpflichtdeckungssummen von €
    100 Mio. € pauschal *) Gesetzlich **)
581 bis          800 kg
bis       3.500 kg
bis     10.000 kg
über   10.000 kg


 
  33,68
  39,63
  63,31
106,74
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Beispiel: Teilkasko (TK) z.B. Diebstahl, Raub (*des Anhängers - das Pferd müsste über eine Transportversicherung abgesichert werden)  - Vollkaskoversicherung (VK) z.B. eigene verursachte Schäden oder mutwillige Beschädigung durch Dritte.

* Wir haben auch schon Schäden reguliert, bei dem der Anhänger mit Pferd/en gestohlen wurde. Das übernimmt diese Versicherung nicht. Um dieses Risiko abzusichern, benötigen Sie eine Pferdetransportversicherung, bei der u.a. Tod, Nottötung und Diebstahl versichert sind.


 

581 bis 3.500 kg TK ohne SB   70,81
581 bis 3.500 kg TK mit 150,- Euro SB 68,78
581 bis 3.500 kg TK mit 325,- Euro SB 58,55
581 bis 3.500 kg TK mit 500,- Euro SB 54,86
581 bis 3.500 kg VK mit 150 € SB / TK mit 150,- Euro SB 342,48
581 bis 3.500 kg VK mit 300 € SB / TK mit 150,- Euro SB 294,41
581 bis 3.500 kg VK mit 500 € SB / TK mit 150,- Euro SB 283,10
581 bis 3.500 kg VK mit 1000 € SB / TK mit 150,- Euro SB 274,65

In der Vollkaskoversicherung können zusätzlich Betriebs, Brems- und Bruchschäden mitversichert werden. Beitrag bitte anfragen.  

Jahresbeiträge inkl. 19% Versicherungssteuer - Stand 04/2012

Download Formular zur Anforderung eines Angebotes für eine Pferdeanhängerversicherung

Gerne senden wir Ihnen ein Angebot zu.
Bitte füllen Sie Formularfelder vollständig aus.

Anrede
Vorname*
Name*
Straße/Haus-Nr:*
Plz / Ort:*  
Geburtsdatum:*
eMail:*
Telefon:*
Telefax:
Beruf:
*

Wie soll der Anhänger versichert werden?
 

Haftpflichtversicherung - Gesamtmasse kg    

In der Zulassungsbescheinigung Teil I wird die Gesamtmasse im Feld F.2 und im alten Fahrzeugschein bei Punkt 15 angegeben.  
      

Teilkaskoversicherung       


Vollkaskoversicherung inkl. TK  

Andere Deckungssummen/Brems- und Bruchschäden (VK) einschliessen?

Fahrzeugaufbauart:       

Schlüssel-Nr. Fahrzeug/Aufbauart:    

Die Schlüsselnummer ergibt sich aus den 2 Ziffern im Feld J und den ersten beiden Stellen des Feldes 4 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Postleitzahl des Halters/der Zulassung:    

Falls Ihnen diese Angaben schon bekannt sind:

Hersteller-Schlüssel-Nr:     Hersteller-Name:  

Typen-Schlüssel-Nr:     Name des Typs:  

Amtliches Kennzeichen:      Voraussichtlicher Beginn:

Zulassungsart:       

Bitte teilen Sie mir schnellstmöglich die evB Nummer zur Zulassung des Anhängers mit. ( Für die   Bekanntgabe der evB Nummer (früher Deckungskarte genannt) entstehen Ihnen keine Kosten. Mit dieser Nummer lassen Sie den Anhänger zu.

Angebot/Antrag per Email (PDF Reader erforderlich)       Angebot/Antrag mit der Post


Hier finden Sie die Beitragsübersicht zur Haftpflicht,- Teilkasko und Vollkaskoversicherung für einen Anhänger von 1 bis 10 Tonnen Nutzlast, sowie das Antragsformular. Einfach ausdrucken, ausfüllen und zurück schicken.
Wir senden Ihnen die Anmeldeunterlagen und die eVB mit der Post zu, die Sie uns ausgefüllt zurück faxen bzw. senden können
Fordern Sie Ihr Angebot und die evB telefonisch an unter 0561 - 13 22 3.
Oder lassen Sie sich zurückrufen und nutzen Sie unseren Call Back Service.

Ihre Mitteilung an uns
z. B. Anforderung einer eVB zwecks Zulassung



Bitte senden Sie mir weitere Informationen zum Thema zu:

Krankenversicherung für Pferde Pferdehaftpflichtversicherung OP Versicherung für Pferde Lebensversicherung für Pferde Transport- und Diebstahlversicherung für Pferde Hausratversicherung für m² Wohnfläche? Singlehaftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung - Anzahl Kinder unter 7 Jahren? Unfallversicherung Rechtsschutzversicherung Wohngebäudeversicherung Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Lebensversicherung Risiko-Lebensversicherung Berufsunfähigkeitsvorsorge Investmentsparen Private Rentenversicherung Private Krankenversicherung




Copyright 2002 -2012 - IVK Versicherungskonzepte - www.hufundpfote.de

Die Seite wird nicht richtig angezeigt?
Bitte Email an Webmaster