Über diese Seite können Sie auch ein Angebot für andere Anhänger, also nicht
nur Pferdeanhänger anfordern. Die Angebotsanforderung finden Sie im unteren Teil
der Webseite.Auszug eines Zeitungsberichtes
Völlig zerstört wurde gestern Nachmittag ein Pferdeanhänger auf der Umgehungsstraße.
Er hatte sich während der Fahrt vom Zugfahrzeug gelöst und einen entgegen kommenden BMW (rechts) gerammt.
Auf der Umgehungsstraße war eine Autofahrerin
aus dem Landkreis mit ihrem Ford Pickup und ihrem Pferd, das in einem Pferdeanhänger untergebracht war,
unterwegs zum Reitturnier. Aus bislang ungeklärter Ursache löste sich plötzlich
der Anhänger und geriet auf die Gegenfahrbahn. Dort prallte ein entgegen kommender BMW,
besetzt mit einer dreiköpfigen Familie in das Hindernis. Die 39-jährige Mutter,
die am Steuer saß, wurde zur Beobachtung ins Krankenhaus eingeliefert.
Der 42-jährige Ehemann und der zehnjährige Sohn konnten nach ambulanter Behandlung die Klinik wieder verlassen.
Das Pferd in dem völlig zerstörten Anhänger ging durch, konnte aber gegen 14.30 Uhr im Stadtgebiet eingefangen werden.
Welche Verletzungen das Tier davon trug, ist nicht bekannt. Die Umgehungsstraße war eineinhalb Stunden voll gesperrt.
Die Polizei und Feuerwehr war vor Ort.
Leihe und Versicherung von Pferdetransportanhängern
Was dabei zu beachten ist
|
IVK Deckungskonzept zur Pferdeanhänger Versicherung
Leihe von Pferdetransportanhänger - Pferdeanhängerversicherung
Viele Pferdebesitzer haben keinen Pferdeanhänger, da sie ihr
Pferd nicht regelmäßig transportieren. Wenn das Pferd dann doch
einmal in die Tierklinik gebracht werden muss, stellt sich die
Frage, wie der Transport bewerkstelligt werden kann.
Man kann ein Pferdetransportunternehmen beauftragen. Der Transport
des Pferdes mit einem gewerblichen Spediteur beinhaltet einen
umfassenden Versicherungsschutz für Schäden, die bei dem Transport
an dem Pferd entstehen.
Der Transport mit einem Spediteur ist aber eine vergleichsweise
kostspielige Angelegenheit. Deshalb liegt es nahe, dass derjenige,
der über ein geeignetes Zugfahrzeug verfügt, versucht, einen
Pferdeanhänger zu leihen. Das ist eine unter Reiterfreunden gängige
Praxis. Wenn alles gut geht, entstehen dann auch keine Probleme.
Wenn das Pferd aber z.B. den geliehenen Anhänger ramponiert, ist das
gute Verhältnis zwischen dem Pferdebesitzer und dem Eigentümer des
Anhängers schnell dahin. Denn selbst eine etwa bestehende
Tierhalterhaftpflichtversicherung tritt für den durch das Pferd
verursachten Schaden i.d.R. nicht ein. Die Versicherungen haben in
ihren Geschäftsbedingungen oft die Haftung für Schäden, die an
geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen entstehen,
ausgeschlossen. Demgemäß muss der Pferdebesitzer persönlich für
jeglichen Schaden, den sein Pferd an dem geliehenen oder gemieteten
Anhänger verursacht hat, einstehen, es sei denn, er hat eine
Pferdehaftpflichtversicherung bei der IVK
www.hufundpfote.de
abgeschlossen. In den angebotenen Tarifen sind bei der IVK auch
Schäden an einem geliehenen oder gepachteten Pferdeanhänger bis zu
5.000,- Euro Versicherungssumme eingeschlossen. Im Bereich der
Mietsachschäden gibt es sogar eine einzigartige Deckung für
geliehene und bewegliche Sachen, also z.B. der geliehene Pferdesattel
oder die geliehene Pferdecke von einem Freund oder Bekannten.
Haftpflichtversicherung für Pferdeanhänger
Pferdeanhänger Versicherung Optional mit Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung
Was passiert nun, wenn es mit dem geliehenen oder gemieteten
Pferdeanhänger zu einem Unfall kommt. Bis September 2002 war ein
Pferdeanhänger in aller Regel nicht gesondert haftpflichtversichert.
Der Pferdeanhänger war über das Zugfahrzeug mitversichert, mit der
Folge, dass bei einer Schadensverursachung durch den Anhänger die
Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges eintrittspflichtig war.
Diese gesetzliche Regelung brachte aber Probleme mit sich. Es
ereigneten sich wiederholt Unfälle von Zugfahrzeugen mit Anhängern
(insbesondere Lkw- und Wohnwagengespanne), bei denen die
Geschädigten im wahrsten sinne des Wortes nur hinterher schauen
konnten und deshalb nur das Kennzeichen des Anhängers registrieren
konnten. Das Kennzeichen des Anhängers unterschied sich jedoch von
dem des Zugfahrzeuges. Traten nun die Geschädigten an den Halter des
Anhängers heran, so berief er sich darauf, dass er laut Gesetz weder
zur Auskunft noch zur Identifikation des Zugfahrzeuges verpflichtet
sei. Zur Vermeidung dieser Handhabung änderte bzw. ergänzte der
Gesetzgeber mit Wirkung zum 01. August 2002 den § 7 des
Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort heißt es nun:
Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers,
der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden,
ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen
verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet,
dem Verletzen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Seither haftet bei einem Verkehrsunfall nicht nur der Halter des
Zugfahrzeuges, sondern auch der Halter des Anhängers. Von Bedeutung
ist in diesem Zusammenhang auch, dass die §§ 7 ff.
Straßenverkehrsgesetz nicht auf den Straßenverkehr beschränkt sind,
sondern für jedes Schadensereignis gelten, das ursächlich mit dem
Kraftfahrzeugbetrieb zusammenhängt. Sie beanspruchen daher auch dann
Geltung, wenn sich ein Unfall auf einem nicht öffentlichen Weg
ereignet.
Die Gesetzesänderung hat keine Folgen, wenn der Halter des
Zugfahrzeuges seinen eigenen Pferdeanhänger benutzt. Probleme und
Streit können sich aber beim Verleihen oder beim Vermieten von
Pferdeanhängern ergeben. Es haften nämlich nunmehr bei einem Unfall
der Halter des Pferdeanhängers und der Halter des Zugfahrzeuges als
Gesamtschuldner. Ereignet sich also ein Unfall und der Geschädigte
notiert sich nur das Kennzeichen des Anhängers, so ist der Halter
des Anhängers bzw. dessen Versicherung bei entsprechendem
Unfallhergang zur Begleichung des Schadens verpflichtet. Zwar hat
der Halter des Anhängers ein Rückgriffsrecht gegen den Halter und
den Fahrer des Zugfahrzeuges, wenn der Schaden ausschließlich durch
die Fahrweise oder einem Schaden an dem Zugfahrzeug verursacht
worden ist, aber die Durchsetzung dieses Anspruches und das Risiko
der Realisierbarkeit der Schadensersatzforderung trägt der Halter
bzw. die Versicherung des Anhängers.
Aus den vorgenannten Gründen ist jedem, der in Betracht zieht,
seinen Pferdeanhänger mit oder ohne Entgelt einer anderen Person zur
Verfügung zu stellen, zu raten, schriftlich festzuhalten, an wen der
Anhänger in welchem Zeitraum verliehen worden ist. Des weiteren
sollte eine Anhängerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um
so das Haftungsrisiko versicherungstechnisch auszuschließen. Die
Versicherung tritt immer dann ein, wenn der Anhänger, egal mit
welchem Zugfahrzeug, einen Schaden verursacht hat. Durch eine solche
Haftpflichtversicherung sind jedoch nicht die Schäden abgedeckt, die
an dem Anhänger selbst entstanden sind. Auch die
Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, selbst wenn es sich um
eine Vollkaskoversicherung handelt, tritt nicht für Schäden an dem
mitgeführten Anhänger ein. Aus diesem Grunde ist zu überlegen, eine
zusätzliche Fahrzeugversicherung für den Pferdeanhänger
abzuschließen. Eine solche Pferdeanhänger Versicherung kann als
Vollkaskoversicherung vereinbart werden. Falls keine solche
Versicherung besteht, hätte das zur Folge, dass der Fahrer des
unfallverursachenden Zugfahrzeuges die Schäden an dem Pferdeanhänger
persönlich tragen müsste.
Grünes oder schwarzes Kennzeichen?
Bevor der Anhänger zugelassen wird, sollte die Frage geklärt werden, ob der Anhänger
ein grünes oder ein schwarzes Kennzeichen bekommen soll.
Beide Kennzeichen haben ihre Vor- und Nachteile. Darum sollten Sie sich überlegen,
was Sie genau mit Ihrem Pferdeanhänger in Zukunft unternehmen möchten.
Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Fahrzeuge ausgestellt.
Dazu gehören u.a. landwirtschaftliche Fahrzeuge, sowie Sportgeräte-Anhänger für Boote,
Segelflugzeuge und Turnierpferde. Diese Fahrzeuge werden nicht von PKWs, sondern von Zugfahrzeugen gezogen,
die wiederum höher besteuert werden. So wird das grüne Kennzeichen beispielsweise verwehrt,
wenn das Zugfahrzeug ein normal besteuerter PKW ist. Auch darf der Anhänger ausschließlich für Turnierfahrten und den Pferdetransport genutzt werden.
Mehr Flexibilität genießen Sie, wenn Sie ihren Pferdeanhänger mit einem schwarzen Kennzeichen ausstatten.
Allerdings gibt es hierfür keine Steuerbefreiung. Der eindeutige Vorteil vor allem für Sie als privaten Nutzer besteht darin,
dass Sie mit dem Pferdeanhänger auch andere Güter transportieren oder ihn für einen Umzug einsetzen können. Wie hoch die zu entrichtende
Steuer ist, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Hängers ab. Die jährliche Steuerschuld beträgt für einen
normalen Pferdeanhänger i.d.R. unter 100,- Euro.
Keine eindeutige Regelung gibt es z.B. für die Frage, ob mit dem grünen Kennzeichen Futter
für die Tiere transportiert werden darf. Alleine schon diese
Rechtsunsicherheit spricht für die Zulassung mit einem schwarzen Kennzeichen.
Im Schadenfall sollten hier dann auch keine Probleme durch die Versicherung entstehen,
die z.B. wegen oben genannten Futtertransport eine Schadenregulierung ablehnen könnte.
Im
Bereich KFZ-Versicherung bieten wir Ihnen günstige
Konditionen für die Haftpflicht-, Teilkasko- oder
Vollkaskoversicherung. Wir versichern PKW, LKW, Wohnwagen,
Wohnmobile und Motorräder, Anhänger, sowie Anhänger zu
Sportzwecken.Der Risikoträger für dieses Deckungskonzept ist die Itzehoer
Versicherung, die seit mehr als 10 Jahren kompetent und zuverlässig
für uns die Schäden reguliert. Denn was nützt Ihnen schon eine
Versicherung die im Schadenfall nicht zahlt. Gerade deshalb sollten
Sie den Pferdeanhänger, wie Ihr eigenes Pferd auch, bei den Experten
für Pferdeversicherungen versichern.
Zur Anmeldung des Anhängers benötigen Sie eine Doppelkarte, heute
eVB (Elektronische Versicherungsbestätigung) genannt. Bitte fordern Sie die eVB
durch Ausfüllen des unteren Formularfeldes an, senden uns eine Email oder rufen
uns einfach an. |
Haftpflichtversicherung für Anhänger und
Pferdeanhänger
Aufbauart: Sonstige Aufbauarten
Bei Anhängern unterscheidet man für die Kalkulation des
Versicherungsbeitrages u.a. die Aufbauart. Es gibt Anhänger mit der
Aufbauart offener Kasten, offener Kasten mit Plane und Spriegel,
geschlossener Kasten und Kipper. Pferdeanhänger haben fast immer in die
Einstufung "sonstige Aufbauart. Die hier abgebildeten Prämien beziehen sich
auf "sonstige Aufbauart" und sind Beispiele.
Anhänger und Auflieger
(Jahresbeiträge inkl. 19% Versicherungssteuer)
zur Güterbeförderung (ein- und mehrachsig)
Werk- und Privatverkehr Hilfetext für "Gesamtmasse"
In der Zulassungsbescheinigung Teil I wird die Gesamtmasse im Feld F.2
und im alten Fahrzeugschein bei Punkt 15 angegeben.
|
Kennziffer/
Tarifgruppe |
Gesamtmasse |
Haftpflichtdeckungssummen von € |
| |
|
100 Mio. € pauschal *) |
Gesetzlich **) |
| 581 |
bis
800 kg
bis 3.500 kg
bis 10.000 kg
über 10.000 kg
|
33,68
39,63
63,31
106,74
|
|
Beispiel: Teilkasko (TK) z.B. Diebstahl, Raub (*des Anhängers - das Pferd
müsste über eine Transportversicherung abgesichert werden) - Vollkaskoversicherung (VK)
z.B. eigene verursachte Schäden oder mutwillige Beschädigung durch Dritte.
* Wir haben auch schon Schäden reguliert, bei dem der Anhänger mit
Pferd/en gestohlen wurde. Das übernimmt diese Versicherung nicht. Um dieses
Risiko abzusichern, benötigen Sie eine Pferdetransportversicherung, bei der
u.a. Tod, Nottötung und Diebstahl versichert sind.
| 581 |
bis 3.500 kg |
TK ohne SB |
70,81 |
| 581 |
bis 3.500 kg |
TK mit 150,- Euro SB |
68,78 |
| 581 |
bis 3.500 kg |
TK mit 325,- Euro SB |
58,55 |
| 581 |
bis 3.500 kg |
TK mit 500,- Euro SB |
54,86 |
| 581 |
bis 3.500 kg |
VK mit 150 € SB / TK mit 150,-
Euro SB |
342,48 |
| 581 |
bis 3.500 kg |
VK mit 300 € SB / TK mit 150,- Euro SB |
294,41 |
| 581 |
bis 3.500 kg |
VK mit 500 € SB / TK mit 150,- Euro SB |
283,10 |
| 581 |
bis 3.500 kg |
VK mit 1000 € SB / TK mit 150,- Euro SB |
274,65 |
In der Vollkaskoversicherung können zusätzlich Betriebs, Brems- und Bruchschäden
mitversichert werden. Beitrag bitte anfragen.
Jahresbeiträge inkl. 19% Versicherungssteuer - Stand 04/2012
|
Download
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Pferdeanhängerversicherung
|
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