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Deckungssumme
10.000.000,- oder 15.000.000,- Euro pauschal für Personen-/Sach und Vermögensschäden |
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An gemieteten, gepachteten oder geliehenen unbeweglichen Sachen
(Mietsachschäden) bis zur Deckungssumme von 10 Mio.
oder 15. Mio Euro z.B. Schäden an gemieteten Stallungen,
Box, Reithalle,
Weidezäunen etc.ohne Selbstbeteiligung |
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Bis maximal 10.000,- Euro
*Mietsachschäden für gemietete, gepachtete oder geliehene bewegliche Sachen,
bei einer Selbstbeteiligung von 10% der Schadensumme,
z.B. Schäden an geliehenem Sattel, Pferdecke oder gemietetem Pferdeanhänger
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Fremdreiter = Reiter auf Ihrem Pferd (nicht regelmäßig und ohne Gegenleistung) |
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Reit- und Kutschrisiko
(private Kutschfahrten) |
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Als Reiter fremder Pferde, Fahrer
fremder Fuhrwerke
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Geltungsbereich
europaweit (Pferd steht z.B. in Österreich), außereuropäisch bis zu 5 Jahren |
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Teilnahme an
reitsportlichen Veranstaltungen und Turnieren (kein Rennen) |
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Pferderennen
(auch Training und Vorbereitung) Zuschlag nur 8,79 Euro/Pferd im Jahr |
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Reiten ohne Trense
(Zaum) und/oder Sattel ohne Einschränkung
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keine Zaunvorschriften
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Fohlen des versicherten Pferdes ab Geburt 12 Monate
beitragsfrei mitversichert |
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Flurschadenrisiko
( Pferd bricht aus und beschädigt z.B. landwirtschaftliche Fläche) |
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Risiko des
gewollten und ungewollten
Deckaktes |
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Vorsorgeversicherung
bis 12 Monate |
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Hüterrisiko
eines Bereiters (Ihr Pferd wird z.B. eingeritten) - Hüten von
Pferden (nur privat) |
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Schäden
am gemieteten/geliehenen Pferdeanhänger bis 10.000,-
Euro, bei einer Selbstbeteiligung von 10%
der Schadensumme. Keine Selbstbeteiligung! |
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kostenloser Einschluss
unbegrenzter Reitbeteiligung/en
ohne zusätzliche Formalitäten
(Auf Wunsch auch namentliche Nennung im Versicherungsschein möglich)
Noch Fragen zur Reitbeteiligung? Bitte klicken Sie
hier
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Mitversicherung von Regressansprüchen bei
Personenschäden auch bei öffentlichen Arbeitgebern und Dienstherren |
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Bei Arbeitslosigkeit Prämienbefreiung bis
6 Monate gegen Nachweis |
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Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Grund wegen
Schäden nach dem Umweltschadengesetz |
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Ausfalldeckung ohne Selbstbehalt und
Mindestschadenhöhe (z.B. der Schädiger hat keine Versicherung oder
ist zahlungsunfähig |
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Erstklassige und verbraucherfreundliche Versicherungsbedingungen (TOP bewertet) |
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keine Selbstbeteiligung (außer bei Mietsachschäden an beweglichen Sachen) |
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Laufzeit des
Vertrages nur 1 Jahr mit automatischer Verlängerungsoption.
Hier also keine zwingend lange Bindung an den Versicherer |
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Zuverlässige Schadenbearbeitung und schnelle Regulierung innerhalb von 7 Werktagen,
wenn der Schaden schlüssig ist und alle Unterlagen vollständig
vorliegen. |
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keine
Ratenzahlungszuschläge (z.B. bei monatlicher Zahlung) |
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100% Versicherungsschutz
bei grober Fahrlässigkeit ohne Summenbegrenzung |