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Vertrauen und Respekt
- das zeichnet eine gute Beziehung zwischen Pferd und Reiter aus.
Dennoch bleibt das Pferd ein Tier mit verborgenen Instinkten und somit
unberechenbar. Besonders bei häufig wechselnden Reitern erhöht
sich das Risiko unvorhersehbarer Reaktionen um ein Vielfaches. Halten
Sie das Risiko deshalb so gering wie möglich und sichern Sie sich
umfassend ab, damit Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten
oder sogar in den Ruin getrieben werden.
Denn jeder Pferdehalter haftet unbegrenzt für Schäden, die sein Pferd verursacht.
Hierbei ist es unerheblich, ob der Pferdehalter den Schaden verursacht hat oder
jemand anderes für den Schaden verantwortlich ist.
Neben den marktüblichen Deckungen bietet dieser Tarif verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen
, die in dieser Kombination Bestnoten verdient.
Aufgaben und Pflichten des Versicherers sind im Leistungsfall z.B.:
- Prüfung ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind
- Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen
- Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
- In diesem Rahmen: Führung von Prozessen und Übernahme der Kosten
Beantragen Sie deshalb am Besten noch heute unsere Pferdehaftpflichtversicherung
die sich in jedem Fall auszahlt!
Umfangreiche Leistungs- und Prämienvorteile!
Dieser verbesserte Tarif ist in Preis- und Leistung marktführend.
Deutschlands leistungsstarke Pferdehaftpflichtversicherung! Jetzt mit
Extra-Beitragseinstufung für Pferde bis 148 cm Stockmass
Auszug aus den Versicherungsbedingungen
der Haftpflichtkasse Darmstadt
IVK Tarife 1, 2 und 5
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Deckungssumme 5.000.000,- oder
10.000.000,- Euro pauschal für Personen,- Sach,- und
Vermögensschäden
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An gemieteten, gepachteten unbeweglichen Sachen (Mietsachschäden)
10.000,- Euro z.B.: Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Weidezäunen etc. bei einer Selbstbeteiligung von 20 %, mind. 100,- Euro, höchstens 2.000,- Euro je Schaden (Ihre SB)
andere Mietsachschäden: 1.000.000,- Euro
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Bis maximal 5000,- Euro Mietsachschäden am gemieteten
Pferdetransportanhänger bei einer Selbstbeteiligung von 20 %, mind. 100,- Euro, höchstens 1.000,- Euro je Schaden (Ihre SB) |
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Fremdreiter = Reiter auf Ihrem Pferd (nicht regelmäßig und ohne Gegenleistung)
Ansprüche die der Fremdreiter stellt, fallen unter den Versicherungsschutz
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Reit- und Kutschrisiko (ausschließlich private Nutzung) |
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Als Reiter fremder Pferde, Fahrer
fremder Fuhrwerke
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Geltungsbereich
weltweit bis zu einem Jahr (länger nach Vereinbarung) |
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Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen und Turnieren (auch Pferderennen) |
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Vorsorgeversicherung:
Als Halter von Fohlen sind diese ab Geburt bis zum
Ende des 1. Lebensjahres beitragsfrei bis zur gewählten Deckungssumme mitversichert. |
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Reiten ohne Trense
(Zaum) und/oder Sattel ohne Einschränkung
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Weiderisiko
ohne Zaunvorschriften
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Fohlen sind bis zum 1. Lebensjahr
beitragsfrei mitversichert |
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Flurschadenrisiko
( Pferd bricht aus und beschädigt z.B. landwirtschaftliche Fläche) |
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Risiko des
gewollten und ungewollten
Deckaktes |
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Reiten und Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung |
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Hüterrisiko
eines Bereiters (Ihr Pferd wird z.B. eingeritten) - Hüten von
Pferden (nur privat) |
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zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert |
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kostenloser Einschluss
unbegrenzter Reitbeteiligung/en
ohne zusätzliche Formalitäten
(nur der Name wird im Versicherungsschein eingetragen)
Noch Fragen zur Reitbeteiligung? Bitte klicken Sie
hier
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Rabatt ab dem 2. und jeden weiterem zu versichernden Pferd |
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Ausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe. Unter einer Ausfalldeckung versteht man in der Haftpflichtversicherung die Absicherung eigener Schadenersatzforderungen, für den Fall dass der Schuldige für den verursachten Schaden nicht aufkommen kann. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Schadenverursacher keine Haftpflichtversicherung hat und Ihm die finanziellen Mittel fehlen den Schaden zu begleichen |
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Erstklassige und verbraucherfreundliche Versicherungsbedingungen (TOP bewertet) |
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keine Selbstbeteiligung (außer bei Mietsachschäden an beweglichen Sachen) |
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Laufzeit des
Vertrages nur 1 Jahr mit automatischer Verlängerungsoption.
Hier also keine zwingend lange Bindung an den Versicherer |
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Zuverlässige Schadenbearbeitung und schnelle Regulierung innerhalb von 7 Werktagen,
wenn der Schaden schlüssig ist und alle Unterlagen vollständig
vorliegen. |
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Wahlweise auch mit einer SB von 125,- Euro im Schadenfall (gilt
nicht für Pferdetarif 148 cm) |
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kostenloser, sofortiger
Versicherungsschutz ab Antragseingang bei uns |
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