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Vertrauen und Respekt
- das zeichnet eine gute Beziehung zwischen Pferd und Reiter aus.
Dennoch bleibt das Pferd ein Tier mit verborgenen Instinkten und somit
unberechenbar. Besonders bei häufig wechselnden Reitern erhöht
sich das Risiko unvorhersehbarer Reaktionen um ein Vielfaches. Halten
Sie das Risiko deshalb so gering wie möglich und sichern Sie sich
umfassend ab, damit Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten
oder sogar in den Ruin getrieben werden.
Denn jeder Pferdehalter haftet unbegrenzt für Schäden, die sein Pferd verursacht.
Hierbei ist es unerheblich, ob der Pferdehalter den Schaden verursacht hat oder
jemand anderes für den Schaden verantwortlich ist.
Neben den marktüblichen Deckungen bietet dieser Tarif verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen
, die in dieser Kombination fast konkurrenzlos sind.
Aufgaben und Pflichten des Versicherers sind im Leistungsfall z.B.:
- Prüfung ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind
- Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen
- Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
- In diesem Rahmen: Führung von Prozessen und Übernahme der Kosten
Beantragen Sie deshalb am Besten noch heute die
Pferdehaftpflichtversicherung Tarif IVK Maxpool.
Der Tarif kann auch in Österreich beantragt werden.
Österreicher beachten bitte den Hinweis am Ende der Seite.
Konkurrenzlos günstig!
Dieser Tarif zählt zu den preiswertesten und leistungsstärksten von allen Angeboten.
Auszug aus den Versicherungsbedingungen
Entscheiden Sie selbst Die Basisdeckung
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Deckungssumme
5.000.000 oder 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
250.000 Euro für Vermögensschäden, 300.000 Euro für
Mietsachschäden |
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An gemieteten, gepachteten unbeweglichen Sachen
(Mietsachschäden) 10.000,- Euro z.B.: Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen,
Weiden etc. bei einer Selbstbeteiligung von 20 %,
mind. 100,- Euro je Schaden, höchstens 2.000 Euro je Schaden |
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Bis maximal
5000,- Euro Mietsachschäden am gemieteten Pferdetransportanhänger
bei einer Selbstbeteiligung von 20 %,
mind. 100,- Euro je Schaden. |
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Fremdreiter = Reiter auf Ihrem Pferd (nicht regelmäßig und ohne Gegenleistung)
Ansprüche die der Fremdreiter stellt, fallen unter den
Versicherungsschutz |
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Reit- und Kutschrisiko
(ausschliesslich private Nutzung) Schäden an der eigenen oder
fremden Kutsche sind nicht versichert |
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Als Reiter fremder Pferde, Fahrer fremder Fuhrwerke
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Geltungsbereich
weltweit |
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Teilnahme an
reitsportlichen Veranstaltungen und Turnieren (kein Rennen) |
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Pferderennen
hier nicht versichert |
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Reiten ohne Trense
(Zaum) und/oder Sattel
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Weiderisiko |
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Flurschadenrisiko |
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Risiko des (un)gewollten
Deckaktes |
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Reiten und Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung |
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Gilt für Ponys gemäß
Auflistung, Aufzuchtpferde bis zum ersten Beritt oder Zuchtpferde, Esel und Gnadenbrotpferde |
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Beitragseinstufung nach der Anzahl der Vorschäden bei
Vertragsbeginn Rückstufung im Schadenfall - ähnlich wie in der
KFZ Versicherung |
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kostenloser Einschluss einer oder mehrerer Reitbeteiligung/en
auch Ansprüche die der Reitbeteiligte stellt, fallen unter den
Versicherungsschutz |
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Vorsorgeversicherung für hinzukommende Tiere bis zu 1 Monat bei bis
zu 50% der genannten Versicherungssumme, Fohlen vom versicherten
Muttertier sind bis zum Alter von 1 Jahr mitversichert, sofern sie
sich beim Muttertier befinden |
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Verbraucherfreundliche Versicherungsbedingungen |
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keine Selbstbeteiligung (außer Mietsachschäden) |
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Laufzeit des
Vertrages nur 1 Jahr mit automatischer Verlängerungsoption.
Hier also keine zwingend lange Bindung an den Versicherer |
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Zuverlässige Schadenbearbeitung und schnelle Regulierung |
Die
Exklusivdeckung
zusätzlich zu o.a. Basisdeckung Deckungserweiterungen und Erhöhungen in der
Exklusivdeckung:
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Deckungssumme
10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
1.000.000 Euro für Vermögensschäden, 10.000.000 Euro für
Mietsachschäden |
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Bei Auslandsschäden in
der EU wird eine Strafkaution bis zu 60.000 Euro gestellt (z.B. Sie müssen wegen
eines Schadens im Ausland eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen
hinterlegen) |
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An gemieteten, gepachteten unbeweglichen Sachen
(Mietsachschäden) 10.000,- Euro z.B.: Schäden an gemieteten Stallungen,
Boxen, Reithallen,
Weiden und Koppeln (einschl. Zäune) bei einer Selbstbeteiligung von
10 %,
mind. 100,- Euro je Schaden, höchstens 500 Euro je Schaden -
auch im Ausland. |
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Mietsachschäden
an gemieteten beweglichen Sachen bis zu 5.000 Euro (z.B.
geliehener Sattel, Pferdezubehör, Pferdeanhänger) bei einer Selbstbeteiligung von
10 %,
mind. 100,- Euro je Schaden, höchstens 500 Euro je Schaden |
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Pferderennen
(gegen 20% Zuschlag) |
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Regressansprüche
von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern etc. (z.B. die
Krankenkasse des Geschädigten stellt Ansprüche an Sie) |
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Forderungsausfall-Deckung ab 500 Euro Schadenhöhe (z.B. Ihr Pferd
wird geschädigt, der Schadenverursacher ist nicht zahlungsfähig)
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Erhöhte
Versicherungssumme für die Vorsorgeversicherung bis zur vollen Höhe
der Deckungssumme |
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Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (z.B. Abwehr von behördlichen
Forderungen wegen des Verdachtes einer Gewässerverunreinigung) |
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Die Frist bei
Kündigung des Vertrages beträgt nur 1 Monat |
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In der April-Ausgabe 2009 der Zeitschrift „Risiko & Vorsorge“
(Fachzeitschrift für qualifizierte Versicherungsmakler) wird die maxpool-Pferdehalterhaftpflichtversicherung mehrfach
mit Gold ausgezeichnet. In der Pferdehalter-HV hat maxpool sogar eine neue Messlatte für den Wettbewerb
gelegt und 3 x GOLD eingestrichen. Bei dem Rating – durchgeführt von Witte Financial Services
- wurden insgesamt 236 Pferde-Tarife hinsichtlich
ihrer Bedingungen verglichen. |
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